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Magdeburg: Mehr Auslaufwiesen für Hunde

Magdeburg (aho) – Am 13. Juli 2006 ist in der Stadt Magdeburg die neue Satzung über die Benutzung der städtischen öffentlichen Grünanlagen in Kraft getreten. Damit wurde u.a. die Zahl der Hundeauslaufwiesen erweitert.

Den Hundebesitzern stehen nunmehr 26 Hundeauslaufwiesen im Stadtgebiet zur Verfügung, auf denen sie ihre vierbeinigen Freunde unter Aufsicht frei laufen lassen dürfen. Die Ergebnisse der Zusammenarbeit mit dem Verein „Magdeburger Bündnis der Hundefreunde e.V.“ waren Grundlage für die Festlegungen zur Neuordnung der Hundeauslaufwiesen. Ein besonderer Augenmerk galt dabei den Flächen, die von den Bürgern nicht angenommen wurden bzw. für ein Freilaufenlassen von Hunden zu gefährlich sind. Auf allen anderen Grünanlagen gilt weiterhin der Leinenzwang, um die Bürger vor Belästigungen und Gefährdungen durch Hunde zu schützen.

Mit der neuen Satzung erfolgt auch erstmals eine Trennung zwischen Kinderspielplätzen und Spiel- und Freizeitflächen. Der § 4 der Grünanlagensatzung regelt das Verhalten auf Kinderspielplätzen. Hier ist der Konsum von Alkohol und Nikotin sowie das Mitführen von Hunden untersagt. Auf den Spiel- und Freizeitflächen sind Angebote für Jugendliche und Erwachsene vorhanden. Es besteht kein Alkohol- und Rauchverbot, Hunde dürfen angeleint mitgeführt werden.

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