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Schutz vor gefährlichen Hunden: Kabinett von Sachsen-Anhalt legt Gesetzentwurf vor

Magdeburg (aho) – Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat in ihrer Sitzung vom Dienstag den Entwurf des „Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren“ zur Weiterleitung an den Landtag beschlossen. Innenminister Holger Hövelmann: „Wir müssen endlich den Zustand beenden, dass Sachsen-Anhalt das einzige Land ohne landesweite Regelung gegen gefährliche Hunde ist. Deshalb haben wir diesen Auftrag aus der Koalitionsvereinbarung zügig umgesetzt.“

Mit dem Gesetz soll eine tragfähige Rechtsgrundlage geschaffen werden, um insbesondere Gefahren für Leib und Leben von Menschen und Tieren, die von Hunden bestimmter Rassen ausgehen können, in Zukunft wirksam vorbeugen zu können. Zudem sollen die Halter gefährlicher Hunde zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet werden, um im Falle einer Schädigung Dritter die Begleichung der finanziellen Folgen auch dann sicherzustellen, wenn die für den Ausgleich des Schadens verantwortlichen Personen nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.

Hövelmann kündigte an, auf der Grundlage des Gesetzes durch Verordnung eine Liste gefährlicher Hunderassen zu bestimmen und für diese Hunde unter anderem einen Leinen- und Maulkorbzwang, eine „Wesensprüfung“ und die Kennzeichnung durch einen elektronisch lesbaren Chip zu regeln. Für die Halter ist eine Zuverlässigkeits- und Sachkundeprüfung („Hundeführerschein“) vorgesehen, Grundstücke und Wohnungen müssen gesondert gesichert werden. Eine Ausbildung von Hunden mit dem Ziel gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit für Mensch und Tier soll verboten werden. Bei konkreten Gefahren wird die Sicherstellung oder eventuell sogar die Tötung des Hundes ermöglicht.

Die wesentlichen Regelungen der früheren Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden vom 26. März 2002 wurden mit Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 2002 für nichtig erklärt, weil eine gesetzliche Grundlage für die Verordnung von Maßnahmen zur Gefahrenvorsorge fehle. Das Bundesverwaltungsgericht und das OVG Sachsen-Anhalt halten jedoch Gefahrenvorsorgevorschriften in eine sogenannte Rasseliste grundsätzlich für zulässig, insbesondere die Aufnahme bestimmter Hunde, bei denen auf Grund ihrer Rassezugehörigkeit ein überdurchschnittliches Gefährdungspotenzial vermutet werde und auch nach dem derzeitigen Erkenntnisstand der Fachwissenschaft nicht auszuschließen sei. Derartige Regelungen bedürften aber einer speziellen gesetzlichen Grundlage.

Dass eine Regelung für Sachsen-Anhalt erforderlich ist, zeigen schon die jüngeren Ereignisse: Bei einem Beißvorfall am 8. Dezember 2003 in der Gemeinde Globig-Bleddin (Landkreis Wittenberg) war ein 76-jähriger Rentner von zwei Staffordshire-Terrier-Mischlingen, die unbeaufsichtigt den Hof ihrer Halterin verlassen hatten, angegriffen und durch Bisse schwer verletzt worden. Die beiden angreifenden Hunde waren bis zu diesem Vorfall nicht auffällig geworden, und auch in einer amtstierärztlichen Begutachtung ergaben sich keine Hinweise auf ein aggressives Verhalten der Hunde. Bei einem weiteren Beißvorfall am 14. Januar 2004 in Magdeburg waren mehrere Passanten, darunter ein Kind und ein Polizeibeamter, von einem Rottweilermischling, der sich beim Ausführen aus seinem Halsband befreit hatte, gebissen und verletzt worden. Am 8. März 2006 kam es in Magdeburg zu einem Beißvorfall, bei dem ein an einer Wohnungstür im Treppenhaus angeleinter Staffordshire Pittbull Terrier im Beisein des Hundehalters einem 8-jährigen Mädchen ins Gesicht gebissen hat und das Kind dabei schwer verletzte. Der in der jüngeren Vergangenheit folgenschwerste Beißvorfall in Sachsen-Anhalt ereignete sich am 23. Juli 2006. In der Gemeinde Rossau (Landkreis Stendal) wurde eine 91-jährige Rentnerin von dem ihr bekannten American Staffordshire Terrier ihres Enkels mehrfach in Arme und Beine gebissen und verstarb am Unfallort an ihren schweren Verletzungen.

„Solche Vorfälle können sich jeden Tag überall in Sachsen-Anhalt wiederholen. Sie stellen eine latente erhebliche Bedrohung für jede einzelne Bürgerin und jeden einzelnen Bürger dar“, betonte Minister Hövelmann.

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