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Hundehalterin zu Haft und Schmerzensgeld verurteilt

Monheim (aho) – Eine Hundehalterin wurde gestern wegen fahrlässiger Körperverletzung vom Amtsgericht in Langenfeld (NRW) zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem muss sie 1000 Euro Schmerzensgeld in monatlichen Raten zu je 50 Euro an das Opfer zahlen.

Cornelia F. (47) war am 3. Juni mit Tochter und Hund unterwegs. Als sie niemanden sah, ließ sie ihren Rottweiler-Labrador-Mischling „Theisson“ von der Leine. Das Tier sah Kinder auf einem nahe gelegenen Bolzplatz, rannte los und verletzte einen fünfjährigen Jungen mit Bissen in Nacken und Arm. Erst der Tritt eines zur Hilfe eilenden Mannes konnte den Hund nach einigen Minuten von seinem Opfer trennen.

Die Angeklagte habe die Gegend gekannt, daher seien die Verstöße gegen die Landeshundeverordnung und die generelle Anleinpflicht in Monheim besonders zu gewichten. Das Urteil soll so ein Zeichen setzen: „Wenn man weiß, dass man an einem Sportplatz vorbeikommt, dann weiß man, was man zu tun hat“, wird der Richter in der Presse zitiert.

Theisson befindet sich inzwischen in einer Hundetherapie in Schleswig-Holstein. Im Januar soll er in eine neue Familie kommen.

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