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Kreis Karlsruhe: 100 Verstöße bei 257 Tierschutzkontrollen aufgedeckt

Karlsruhe (aho) – Der Tierschutz war auch im Jahr 2006 ein Dauerthema. Dies wird insbesondere durch die Anzahl der im Landkreis Karlsruhe durchgeführten Tierschutzüberprüfungen deutlich. „So wurden bei den 257 im Jahr 2006 durchgeführten Kontrollen etwa in 100 Fällen Mängel oder Verstöße gegen das Tierschutzrecht festgestellt“, so bilanziert der Leiter des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Dr. Klaus Joachim Thierer bei der Vorlage des Jahresberichts 2006. Bei 44 Ãœberprüfungen mussten aufgrund der festgestellten Verstöße Maßnahmen eingeleitet werden.

Auch im Jahr 2006 waren diese Verstöße von unterschiedlichster Art und Schwere. Aufgrund erheblicher Beanstandungen wurden 31 so genannte förmliche tierschutzrechtliche Anordnungen erlassen. So wurden neben der Untersagung von gewerblicher Tätigkeiten wie Zucht, Handel und Betreiben eines Reitbetriebes alleine in sechs Fällen eine Reduktion des Tierbestandes angeordnet, so die weiteren Ausführungen von Thierer. In sechs Fällen war es sogar vor der Überprüfung der Tierhaltung notwendig, zunächst mit einer Verfügung anzuordnen, dass ein Betreten der Tierhaltung zu ermöglichen ist und die Tierhalter die Überprüfung ihrer Tiere zu dulden haben. Dies stellt eine Verdreifachung zum Vorjahr dar. Darüber hinaus wurden in sechs Fällen Zwangsgelder festgesetzt, da die Missstände trotz Anordnung nicht beseitigt worden waren. Ferner wurden aufgrund festgestellter Verstöße gegen das Tierschutzgesetz im letzten Jahr 28 Bußgeldverfahren eingeleitet. Unter anderem wurden Verstöße wegen unerlaubter Zucht, Verstoß gegen ein bestehendes Tierhalteverbot oder wegen Schlachten ohne Betäubung geahndet. Auch wurden wie im Vorjahr Verstöße beim Transport von Tieren sowie gegen die Vorschriften bei der Hundehaltung festgestellt, führt der Amtsleiter im Jahresbericht weiter aus. In drei besonders schweren Fällen wurde Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft vorgelegt. In einem Fall wurde der Tierhalter bereits zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Die beiden anderen Fälle sind derzeit noch anhängig. Außerdem wurde im zurückliegenden Jahr ein Strafverfahren aus dem Jahr 2005 abgeschlossen und der Tierhalter rechtskräftig verurteilt.

Die im letzten Jahr festgestellten Mängel betrafen die unterschiedlichsten Tierarten. So wurde in einem Fall eine umfassende Reduktion des Damwildbestandes angeordnet, da in dem betroffenen Gehege ein erheblicher Überbesatz festgestellt wurde. In einem anderen Fall wurden bei einer gewerblichen Hundezucht so viele Tiere festgestellt, dass die Halter mit der Pflege völlig überfordert waren. Darüber hinaus wurden Welpen in einem völlig dunklen, muffigen Keller gehalten. Ferner wurde bei einem Pferd ein faustgroßer Tumor festgestellt, dessen Entfernung der Tierhalter mittels Abbindung selbst übernommen hatte. Bei einem Schafhalter war ebenfalls ein erheblicher Überbesatz festzustellen, so dass nur ein Teil der Tiere auf der Weide einen witterungsgeschützten Unterstand hatte.

Dr. Thierer weist darauf hin, dass nach dem Tierschutzgesetz für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten wie beispielsweise das gewerbliche Züchten, das Betreiben von Tierpensionen und Reitställen und den gewerblichen Handel mit Tieren ein so genannter Erlaubnisvorbehalt besteht. Das bedeutet, dass mit der Tätigkeit erst nach Überprüfung und Genehmigung der Behörde begonnen werden darf. Im vergangenen Jahr konnten vom der Behörde wie im Vorjahr dreizehn Erlaubnisse nach den Vorschriften des Tierschutzgesetzes ausgestellt werden. So wurden eine Hundezucht, ein Reitbetrieb, ein Zoofachhandel, vier Vogel- beziehungsweise Tierparks, drei Tierheime oder tierheimähnliche Einrichtungen, eine Katzenpension und zwei Vogeltauschbörsen genehmigt.

Abschließend erläutert der Amtstierarzt Verfahren im Rahmen der Amtshilfe. Beispielsweise wurde bei einem Hund eine Rassebestimmung vorgenommen und bei zwei weiteren Hunden, mit welchen es zurückliegend zu Beißvorfällen gekommen war, wurden Gutachten über eine mögliche Gefährlichkeit erstellt.

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