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Solothurn: Bewilligungspflicht für potenziell gefährliche Hunde

Solothurn (aho) – Der Regierungsrat des Schweizer Kantons Solothurn hat die Bewilligungspflicht für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen beschlossen. Deren Halter müssen den Nachweis erbringen, dass sie einen Hundeerziehungskurs erfolgreich absolviert haben.

Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino und Fila Brasileiro – diese Hunde und deren Kreuzungen bedürfen neu – so der Beschluss des Regierungsrates – einer Haltebewilligung des Veterinärdienstes. In Zukunft dürfen solche Hunde nur noch angeschafft werden, wenn sie einer einwandfreien, anerkannten Zucht entstammen. Für bereits längere Zeit problemlos gehaltene Hunde dieser Rassen und Kreuzungen gelten spezielle Ãœbergangsbestimmungen.

Damit will der Regierungsrat, soweit es in seiner Macht steht, verhindern, dass es zu Vorfällen, wie jenem im Dezember 2005 in Oberglatt kommt. Damals wurde ein Kind von Pitbulls auf dem Weg in den Kindergarten angefallen und getötet.

Hunde müssen nicht immer an der Leine laufen. Dafür müssen Halter von bestimmten Rassen mit ihren Hunden einen Erziehungskurs absolvieren. Sie müssen dort zeigen, dass sie ihren Hund im Griff haben. Ist das nicht der Fall, wird ihnen Leinenzwang für ihren Hund verordnet.

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