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Rheinland-Pfalz: 10. Tollwut-Schluckimpfung für Füchse

Koblenz (aho) – Ab dem 16. April werden in Rheinland-Pfalz wieder Füchse gegen Tollwut geimpft. Das teilt das Landesuntersuchungsamt (LUA) mit.

Spezialflugzeuge werfen insgesamt 147.200 streichholzschachtelgroße Köder ab. Für deren gleichmäßige Verteilung sorgen eine satellitengestützte Navigation und steuerbare präzise Abwurfautomaten. Dort, wo Menschen wohnen, findet möglichst keine Flugauslage statt, sondern wird durch sorgfältige Handauslage von 21.600 Ködern durch Jäger, Förster und Behördenmitarbeiter größtmöglich gewährleistet, dass diese nicht in Vorgärten, auf Sportplätze, Straßen, zwischen Häusern und andere ungeeignete Orte gelangen.

Das Impfgebiet umfasst die Landkreise Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, den Rhein-Pfalz-Kreis, den Donnersbergkreis sowie Teile der Landkreise Birkenfeld, Kaiserslautern, Kusel und Südliche Weinstraße.

Der Landkreis Mainz-Bingen liegt ebenfalls im Impfgebiet – ausgenommen die Gemeinden Breitscheid, Manubach, Oberdiebach, Oberheimbach und Niederheimbach sowie die Stadt Bacharach.

Außerdem betroffen sind die kreisfreien Städte Frankenthal, Ludwigshafen, Mainz, Neustadt an der Weinstraße, Speyer, Worms und Kaiserslautern.

Die eigentliche Impfflüssigkeit steckt in Plastik eingeschweißt im Inneren des braunen Futterpresslings. Menschen sollten die Köder nicht anfassen. Falls ein Hund oder eine Katze einen Impfköder zerbeißt oder schluckt, sollten ihre Besitzer unter keinen Umständen versuchen, ihn den Tieren abzunehmen, damit sie nicht Gefahr laufen, mit möglicherweise ausgetretenem Impfstoff in Berührung zu kommen.

Sollten jedoch Menschen mit der Impfflüssigkeit in Berührung kommen, wird empfohlen, die Hände mit Wasser und Seife zu waschen, mit Alkohol zu desinfizieren und sofort einen Arzt aufzusuchen. Eine nachträgliche Impfung kurze Zeit nach einer möglichen Ansteckung kann den Ausbruch der Krankheit verhindern. Für Haustiere ist der in den Ködern enthaltene Impfstoff unschädlich. Damit Hunde die Köder nicht fressen und damit den Impferfolg bei den Füchsen beeinträchtigen, sollten sie im Impfgebiet von 16. April bis 6. Mai 2007 nicht frei laufen.

Wildtiere, die ihre angeborene Scheu verloren haben und Wesens- bzw. Verhaltensänderungen wie erhöhte oder verminderte Erregung, Aggressivität oder Benommenheit zeigen, könnten tollwutkrank sein und sollten deshalb nicht berührt werden.

Die Behandlung tollwutinfizierter Tiere ist aus guten Gründen verboten. Deshalb ist die vorsorgliche Schutzimpfung von Hunden und Katzen als besonders gefährdete Haustierarten gegen Tollwut auch weiterhin ratsam und sinnvoll.

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