Kanton Genf: Bevölkerung will mehrheitlich strengere Kontrolle von Kampfhunden
Genf (aho) – In einer Volksabstimmung wurde das neue Hundegesetz für den Schweizer Kanton Genf bei einer Stimmbeteiligung von 42,4 Prozent mit 75.088 Ja-Stimmen gegen 16.819 Nein-Stimmen angenommen. Mit den neuen Bestimmungen sollen gefährliche Hunde in Zukunft strenger kontrolliert und die Bevölkerung besser vor ihnen geschützt werden.
Das Gesetz verbietet die Zucht von als gefährlich eingestuften Hunden sowie deren Kreuzungen. Jeder, der einen gefährlichen Hund anschaffen will, muss künftig nachweisen, dass er volljährig ist und einen Hunderziehungskurs absolviert hat. Er darf neben einem als gefährlich eingestuften Hund keinen anderen Vierbeiner mehr halten, egal welcher Rasse. Auf öffentlichem Grund müssen gefährliche Hunde einen Maulkorb tragen. Zudem besteht eine Meldepflicht für Hundebisse.