animal-health-online®
Redaktion Kleintiere & Pferde
  

powered by ...

Sachsen-Anhalt: SPD und CDU einigen sich beim Kampfhundegesetz

Magdeburg (aho) – SPD – und CDU – Fraktion im sachsenanhaltinischen Landtag haben sich auf eine Neufassung des Kampfhundegesetzes geeignet. Wie die SPD – Fraktion jetzt mitteilt, sollen folgende Eckpunkte verankert werden:

Alle Hunde müssen durch einen implantierten Erkennungschip oder eine lesbare Tätowierung gekennzeichnet werden. Zudem müssen alle Hundehalter eine Haftpflichtversicherung abschließen.

Mit dem Gesetz soll eine Meldepflicht für Ärzte für Beißvorfälle und andere Verletzungen im Zusammenhang mit Angriffen von Hunden eingeführt werden.

Das Gesetz nennt zwei Arten von gefährlichen Hunden. Einerseits Hunde, bei denen Gefährlichkeit vermutet wird. Hierbei handelt es sich um Hunde, für die nach Bundesrecht gemäß §2 Abs.1 Satz 1 HundVerbrEinfG ein Einfuhrverbot in die Bundesrepublik besteht. Diese Hunde müssen einen Wesenstest absolvieren. Wird die vermutete Gefährlichkeit durch den positiven Nachweis der Sozialverträglichkeit des Hundes (Wesenstest) widerlegt, sind keine weiteren Voraussetzungen des Halters zu erfüllen.

Andererseits gelten Hunde als gefährlich,

• die auf Angriffslust oder über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder auf andere in der Wirkung gleichstehende Merkmale gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet sind. • die sich als bissig erwiesen haben. • die wiederholt in Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben. • die wiederholt Vieh, Katzen oder Hunde oder unkontrolliert Wild gehetzt oder gerissen haben.

Wer einen gefährlichen Hund halten will, bedarf einer Erlaubnis. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Halter seine Zuverlässigkeit, seine persönliche Eignung sowie seine Sachkunde für das Halten von Hunden und einen Wesenstest über die Sozialverträglichkeit seines Hundes nachweist.

Das Gesetz wird eine Evaluation in fünf Jahren vorsehen. Die Koalitionsfraktionen werden den Gesetzentwurf im November in erster Lesung in den Landtag einbringen. Die zweite Lesung und die Verabschiedung sollen spätestens im Januar erfolgen.

Suche



Datenschutzerklärung