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Rheinland-Pfalz: 12. Tollwut-Schluckimpfung für Füchse – Köder nicht anfassen

Koblenz (aho) – Ab dem 16. April 2008 werden in Rheinland-Pfalz voraussichtlich zum letzten Mal Füchse gegen Tollwut geimpft. Das teilt das Landesuntersuchungsamt (LUA) mit. Die Impfung ist die zwölfte Aktion einer erfolgreichen Kampagne. Wenn danach in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen kein Tollwutfall mehr auftritt, gilt die gefährliche Krankheit in Deutschland als besiegt. Sie war im Januar 2005 nach sieben tollwutfreien Jahren erstmals wieder in Rheinland-Pfalz aufgetreten.

Das Impfgebiet umfasst den kompletten Landkreis Alzey-Worms sowie die kreisfreien Städten Mainz und Worms. Zum Impfgebiet gehören außerdem Teile der Landkreise Mainz-Bingen, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, des Donnersbergkreises, des Rhein-Pfalz-Kreises und der kreisfreien Stadt Frankenthal.

Spezialflugzeuge werfen insgesamt 57.600 streichholzschachtelgroße Köder ab. Für deren gleichmäßige Verteilung sorgen eine satellitengestützte Navigation und steuerbare präzise Abwurfautomaten. Dort, wo Menschen wohnen, findet keine Flugauslage statt. Stattdessen legen Jäger, Förster und Behördenmitarbeiter 12.800 Köder per Hand aus. So wird vermieden, dass die Köder in Vorgärten, auf Sportplätze, Straßen, zwischen Häuser und an andere ungeeignete Orte gelangen. Die Impfung kostet das Land rund 50.000 Euro.

Die eigentliche Impfflüssigkeit steckt – in Plastik eingeschweißt – im Inneren der braunen Futterpresslinge. Menschen sollten die Köder nicht anfassen. Falls ein Hund oder eine Katze einen Impfköder zerbeißt oder schluckt, sollten ihre Besitzer unter keinen Umständen versuchen, ihn den Tieren abzunehmen, damit sie nicht Gefahr laufen, mit möglicherweise ausgetretenem Impfstoff in Berührung zu kommen.

Sollten Menschen mit der Impfflüssigkeit in Berührung kommen, wird empfohlen, die Hände mit Wasser und Seife zu waschen, mit Alkohol zu desinfizieren und sofort einen Arzt aufzusuchen.

Für Haustiere ist der in den Ködern enthaltene Impfstoff unschädlich. Damit Hunde die Köder nicht fressen und damit den Impferfolg bei den Füchsen beeinträchtigen, sollten sie im Impfgebiet von 16. bis 30. April 2008 nicht frei laufen.

Wildtiere, die ihre angeborene Scheu verloren haben und Wesens- bzw. Verhaltensänderungen wie erhöhte oder verminderte Erregung, Aggressivität oder Benommenheit zeigen, könnten tollwutkrank sein und sollten deshalb nicht berührt werden.

Die Behandlung tollwutinfizierter Tiere ist verboten. Deshalb ist die vorsorgliche Schutzimpfung von Hunden und Katzen als besonders gefährdete Haustierarten gegen Tollwut weiterhin ratsam und sinnvoll.

Das Impfgebiet nach Gemeinden

Der Landkreis Mainz-Bingen liegt im Impfgebiet, außer den Gemeinden Breitscheid, Manubach, Oberdiebach sowie der Stadt Bacharach.

Im Landkreis Bad Kreuznach werden zum Impfgebiet die Verbandsgemeinden Langenlonsheim und Bad Kreuznach sowie die Stadt Bad Kreuznach; aus der Verbandsgemeinde Stromberg die Ortsgemeinden Warmsroth, Roth, Stromberg, Waldlaubersheim, Eckenroth, Schweppenhausen, Schöneberg; aus der Verbandsgemeinde Rüdesheim die Ortsgemeinden Hergenfeld, Wallhausen, Gutenberg, Hargesheim, Sommerloch, Sankt Katharinen, Mandel, Roxheim, Rüdesheim, Weinsheim, Hüffelsheim; aus der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg die Ortsgemeinden Traisen, Norheim, Bad Münster am Stein-Ebernburg, Altenbamberg, Hochstätten, Niederhausen, Feilbingert.

Im Donnersbergkreis werden zum Impfgebiet aus der Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel die Ortsgemeinden Winterborn, Kalkofen, Niederhausen a. d. Appel, Münsterappel, Oberhausen a. d. Appel, Gaugrehweiler; aus der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden die Ortsgemeinden Mörsfeld, Kriegsfeld, Oberwiesen, Orbis, Kirchheimbolanden, Bolanden, Morschheim, Ilbesheim, Stetten, Rittersheim, Bischheim, Gauersheim, Marnheim; aus der Verbandsgemeinde Göllheim die Ortsgemeinden Einselthum, Albisheim (Pfrimm), Immesheim, Zellertal, Bubenheim, Ottersheim, Rüssingen, Biedesheim.

Im Landkreis Bad Dürkheim werden zum Impfgebiet aus der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land die Ortsgemeinden Kindenheim, Bockenheim a.d. Weinstraße, Quirnheim, Obrigheim (Pfalz), Obersülzen, Dirmstein und die Stadt Grünstadt.

Im Rheinpfalzkreis werden zum Impfgebiet aus der Verbandsgemeinde Heßheim die Ortsgemeinden Kleinniedesheim, Großniedesheim, Heuchelheim bei Frankenthal, Beindersheim und die verbandsfreie Gemeinde Bobenheim-Roxheim.

In Frankenthal werden im Gebiet nördlich der Autobahn 6 (E 50) Köder ausgelegt.

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