Ohren verstümmelt: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Hundehalter
Loitz / Demmin (aho) – Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hat Ermittlungen gegen einen Hundehalter aus Loitz (Kreis Demmin) aufgenommen. Der Mann soll Ende 2009 veranlasst haben, dass einem Doggenwelpen trotz Kupierverbot die Ohren beschnitten werden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber der Presse. Das Kupieren der Ohren von Hunden ist in Deutschland seit 1987 verboten. Dies gilt auch für Beschneidungen im Ausland.
Aufmerksame Einwohner von Loitz hatten den kleinen verstümmelten Hund entdeckt unÂd den Tierschutzverein Demmin alarmiert. Dieser schaltete wiederum das Veterinäramt Demmin ein und erstattete Anzeige gegen den Besitzer.
Der Welpe „Til“ wurde sofort tierärztliche behandelt. Das Opfer ist jetzt im Tierheim Demmin untergebracht und wird dort intensiv mit sehr viel Liebe betreut.
4 Kommentare, Kommentar oder Ping
Stephi
Mit dem ehemaligen Besitzer das gleiche machen. Ohren ab u fertig!
30.01.10
rita huse
auf keinen Fall darf dieses Schwein den Hund wiederbekommen,
außerdem gehört er mindestens ins Gefängnis und dürfte niemals
wieder ein Tier halten !!!
31.01.10
N.M.
Wenn ich sehr, was dieses, entschuldigt, SCHWEIN diesem armen Hund angetan, dreht sich mir das Herz im Leibe um.
Was bilden sich manche Menschen nur ein, so mit unseren Mitgeschöpfen umzugehen.
Diesem „Herrn“ sollen die Hände abfaulen!
Denn irdische Strafe wird für so etwas nie ausreichend sein (trotz Grundgesetzänderung ist ein Hund lt. StGB doch immer noch nur eine „SACHE“ – leider.
01.02.10
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