18.06.2010
Ãœbereilt gehandelt: Schadensersatz wegen Kastration
Bielefeld (aho) – Das Amtsgericht Lemgo hat einen Tierschutzverein aus Lippe zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Das berichtet das Studio Bielefeld des WDR. Der Verein hatte den entlaufenen Kater einer Bad Salzuflerin kastrieren lassen. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass der Tierschutzverein den Kater zu früh kastriert habe und das, obwohl er einen Chip als Zuchtkater trägt. Der Verein muss der Halterin nun die im Zusammenhang mit der Kastration entstandenen Nachbehandlungskosten erstatten, so der Sender.
4 Kommentare, Kommentar oder Ping
Rechte für Tiere
Die Kastrationsgeilheit der Tierschutzvereine ist nicht nachzuvollziehen!
21.06.10
Einzelkämpfer
In dem Fall allerdings war es wohl etwas übereilt, ansonsten ist es mehr als notwendig.
27.06.10
Maren
Wie sehen eigentlich „Zuchtkater-Chips“ aus?
28.06.10
Reply to “Ãœbereilt gehandelt: Schadensersatz wegen Kastration”