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Illegale Schlagfalle verletzt Hund

Flensburg / Großenwiehe (aho) – Am Montagmittag wurde ein Hund im Bereich Großenwiehe (Krs. Schleswig-Flensburg) an einem Feldrand am Verbindungsweg zwischen Nordgroßenwiehe und Heideweg durch eine illegale Schlagfalle verletzt. Das teilte jetzt Polizeidirektion Flensburg mit. Der Hundehalter hatte das Tier von der Leine genommen, damit es in der Au baden konnte. Als der Hund die Böschung hochkam, roch er Aas und scharrte danach. Dadurch schloss sich eine illegale Schlagfalle, die dort ausgelegt worden war. Dem Hund wurde das Bein eingeklemmt. Als der Tierhalter versuchte, dem Hund zu helfen, wurde er von dem Tier mehrfach gebissen. Ein in der Nähe befindlicher Landwirt wurde auf die Situation aufmerksam. Ihm gelang es schließlich mit einer Brechstange, den Hund wieder zu befreien. Das Tier erlitt Verletzungen am Bein, die aber nicht lebensbedrohlich sind. Der Hundehalter musste mit mehreren Bisswunden an den Händen und Armen ebenfalls einen Arzt aufsuchen.

Der Fallensteller ist noch unbekannt. Ihn erwartet eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sowie gegen das Landes- und Bundesjagdgesetz und wegen Sachbeschädigung und fahrlässiger Körperverletzung. Es gibt Fallen, die zur Jagd auf Füchse und Marder genutzt werden dürfen. Dazu muss die Falle gemäß Landesjagdgesetz registriert worden sein und eine intakte Plombe haben. Außerdem muss der Jagdausübungsberechtigte, der die Falle aufstellen will, eine schriftliche Bescheinigung zur Berechtigung nach dem Bundesjagdgesetz haben. Die ausgelegte Falle entsprach den Anforderungen nicht und durfte daher nicht genutzt werden, so die Polizei.

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