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Hundebestandsaufnahme in Jülich: Hundehalter sollten sich schnell melden

Jülich (aho) – Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Stadt Jülich entscheiden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Dazu werden alle Haushalte in Jülich in der Zeit vom 07.11.2011 bis voraussichtlich 17.12.201 1 durch Mitarbeiter einer beauftragten Firma aufgesucht. Die Mitarbeiter sind wochentags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr und samstags vom 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr unterwegs. Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jeder Mitarbeiter sichtbar eine von der Stadt Jülich ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten.
Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder geltend gemacht werden. Daher empfiehlt die Stadt Jülich jedem Hundehalter die Tiere schnellstens anzumelden. Nur so kann sich der Bürger Unannehmlichkeiten ersparen.

Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland, erhebt auch die Stadt Jülich eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die ,,Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Verwaltung (Steueramt) angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 57,00 € für einen Hund (ab 01.01.2012 – 72,00 €) . Entsprechend mehr müssen die Hundehalter für zwei oder gar drei Hunde bezahlen.

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