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Veterinäramt Karlsruhe: Viele Tiere werden falsch gehalten oder gar gequält

[Foto Vet-Amt Karlsruhe: Hund mit einer nicht behandelten Immunerkrankung] Karlsruhe (aho) – Bei 300 durchgeführten Kontrollen stellte das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Karlsruhe in 60 Prozent der Fälle Mängel und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz fest. Das teilten die Amtsveterinäre im Jahresbericht 2011 mit. Regelkontrollen werden von den Tierärzten im Bereich der gewerblichen Tierhaltung durchgeführt, Heimtierhaltungen werden anlassbezogen insbesondere aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung überprüft.
 
Spezifische Probleme treten in zwei Altersgruppen gehäuft auf. Zum einen bei jungen Menschen, wo vermehrt die Haltung von exotischen Tieren und hierbei insbesondere von Reptilien wie Schlangen und Echsen festgestellt wird. Viele bedenken nicht, dass eine artgerechte Unterbringung neben einem Terrarium besondere Anforderungen an das Futter oder Wärmequellen stellt, deren Kosten häufig falsch eingeschätzt werden und schnell das finanzielle Budget übersteigen.

Und zum anderen dort, wo Tiere eine Funktion als Partnerersatz haben, wie das oft bei alleinstehenden älteren Menschen der Fall ist. Hier entwickelt sich nicht selten eine richtiggehende Sammelleidenschaft, die mit dem Begriff „Animal Hoarding“ umschrieben wird. In sechs Fällen musste die Behörde Anordnungen zur Reduzierung der Anzahl der gehaltenen Tiere treffen – im Extremfall bis auf Null.
 
Weitere förmliche Anordnungen betrafen mangelhafte Ernährung oder vernachlässigte Pflege wie z.B. der Hufe und Klauen, die Vorstellung kranker Tiere beim Tierarzt, eine ausreichende Einstreu oder das regelmäßige Entmisten. Ein Augenmerk legen die Bediensteten auch auf die verhaltensgerechte Unterbringung. So wird geprüft, ob geeignete und ausreichende Liegeflächen vorhanden sind oder ob sich verletzungsträchtige Gegenstände im Aufenthaltsbereich der Tiere befinden, die dann entfernt werden müssen. Geahndete Verstöße im Bereich von Hundehaltungen finden sich immer wieder aufgrund fehlender oder ungeeigneter Schutzhütten und Liegeflächen. Während der Sommermonate ist gehäuft festzustellen, dass Hunde im Auto zurückgelassen werden; steht dieses in der Sonne, können Tiere sehr schnell extreme Kreislaufprobleme bekommen, die bis zum Tod führen.
 
Wo für Tätigkeiten mit Tieren eine ausdrückliche Erlaubnis erforderlich ist wie bei Reitbetrieben, Tierpensionen, bei der Zucht und dem Handel bestimmter Tierarten, bei Tierbörsen oder Tierparks, wird regelmäßig geprüft, ob die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Jahr 2011 wurde bei zwölf Betrieben eine Genehmigung neu erteilt oder eine bestehende aktualisiert. Einem Tierpark wurde das Zur-Schau-Stellen von Tierarten, für die keine verantwortlichen Personen vorhanden waren, untersagt. Mehrere Erlaubnisse für eine gewerbsmäßige Hundezucht wurden wegen erheblicher oder wiederholter Verstöße widerrufen und in einem Fall auch ein gewerbsmäßiger Handel mit Hunden untersagt.
 
Daneben wurden vier Zulassungen als Transportunternehmen und zwölf Befähigungsnachweise für den Transport erteilt. Bei Transportkontrollen wurde öfters fehlendes Wasser für die Tiere bemängelt sowie Verstöße durch nicht vorhandene oder nicht mitgeführte Dokumente festgestellt. Ein besonders drastischer Fall war die Kontrolle eines Tiertransports einer Tierschutzorganisation, der aus dem Mittelmeerraum kam und bei dem die Kontrolleure über 100 Hunde und Katzen vorfanden, die auf so engem Raum zusammengepfercht waren, dass die Hälfte der Tiere einer klinischen Behandlung bedurfte bzw. bereits erstickt war.
 
„Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“, begründet der Leiter des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Dr. Klaus Joachim Thierer die Kontrollen. In den meisten Fällen könne man es bei mündlichen Belehrungen belassen und auf die Einsicht der Tierhalter vertrauen, die sich oftmals nur aus Unkenntnis falsch verhalten haben, in besonders schweren Fällen oder bei Vorsatz könne der Tierhalter aber nicht mit Nachsicht rechnen. So mussten 30 Bußgeldverfahren aufgrund von Verstößen gegen das Tierschutzrecht eingeleitet werden und in sechs besonders gravierenden Fällen wurden sogar Strafverfahren eingeleitet. Hierbei ging es um das Halten von Tieren bei zu kalter Temperatur mit Todesfolge, das Töten von Wirbeltieren unter Zufügung erheblicher Schmerzen und Leiden, unzureichende Fütterung von Tieren mit Todesfolge, Unterlassen von tierärztlicher Versorgung und Klauenpflege bei Schafen sowie die Benutzung eines Elektroreizgerätes bei einem Hund.

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