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Nicht kastrierte Katzen: Tierheime geraten an Grenzen

Landkreis Leer weist auf Kastrationspflicht für freilaufende Katzen hin / Empfindliches Bußgeld bei Verstößen

Leer (pm) – Frei umherlaufende Katzen, die nicht kastriert sind, bereiten dem Landkreis Leer zunehmend Sorgen. „Die Tierheime stoßen bei den Kapazitäten bereits an ihre Grenzen“, teilt die Verwaltung mit.

Die Behörde appelliert deshalb eindringlich an alle Halter von freilaufenden Katzen, ihre Tiere kastrieren zu lassen. „Katzenbesitzer müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie grob fahrlässig handeln, wenn sie ihre Katzen unkastriert frei herumlaufen lassen“, heißt es dazu in einer Pressemitteilung. Denn dies führe zu einer ungehinderten Vermehrung der Katzen – mit ernsthaften Folgen für Tier und Mensch, weil schwere Infektionskrankheiten übertragen werden können.

In diesem Zusammenhang weist der Landkreis nochmals darauf hin, dass im Kreisgebiet für Katzen, die sich außerhalb der Wohnung frei bewegen, eine Kastrationspflicht besteht. Die Verordnung ist 2012 vom Kreistag beschlossen worden, um eine gemeindeübergreifende Gefahr abzuwenden. Bei Verstößen sieht sie empfindliche Geldbußen bis zu 5000 Euro vor.

Als Halter gilt rechtlich schon jeder, der eine Katze füttert, selbst wenn ihm das Tier nicht gehören sollte. Das Tier darf außerhalb der Wohnung nur dann frei herumlaufen, wenn es ordnungsgemäß gechipt, registriert und kastriert ist. Wer eine Katze umherstreifen lässt, ohne dass diese Bedingungen erfüllt sind, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Zuständig für die Kontrolle sind die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden. Bei der Ahndung von Verstößen haben die Kommunen aber ein Ermessen; sie entscheiden selbstständig, ob sie tätig werden und inwiefern – oder nicht. Der Landkreis Leer gibt Hinweise auf mögliche Verstöße gegen die Kastrationspflicht an die Kommunen weiter. Besteht der Verdacht, dass ein Tierschutzverstoß vorliegt, wird das Veterinäramt allerdings selber tätig.

Der Kontrolle der Kastrationspflicht sind Grenzen gesetzt, wie der Landkreis in seiner Pressemitteilung betont. Die Behörden stoßen dabei unter anderem auf folgende Schwierigkeiten:

Katzen, die weder gekennzeichnet, noch registriert sind, können in vielen Fällen keinem Haushalt zugeordnet werden – zumal die Tiere sich oft mehrere Futterstellen suchen, die mehrere Kilometer von der eigentlichen Wohnung entfernt liegen können.

Freilaufende Katzen lassen sich nicht leicht einfangen, um zu prüfen, ob sie gekennzeichnet und kastriert sind.

Aus Sicht des Landkreises gehen von streunenden, nicht kastrierten Katzen erhebliche Gefahren aus. Dies kann etwa dazu führen, dass unter Katzen schwere Infektionskrankheiten wie Katzenleukose oder Katzenschnupfen übertragen werden, die tödlich enden können. Zudem werden Katzenjunge oft ausgesetzt und verwildern und vermehren sich weiter; das Infektionsrisiko, auch für gesunde und kastrierte Freigänger-Katzen nimmt zu.

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