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Rauchen – ein neues Thema für die zahnärztliche Praxis

(idw) – 6,8 Millionen Deutsche waren im Jahr 2002 tabakabhängig. 140.000 Todesfälle sind jährlich als tabakbedingt anzunehmen. Das Einstiegsalter für das Rauchen liegt bei 13,5 Jahren. Während die allgemeinmedizinischen Auswirkungen des Tabakgenusses, wie Lungenkrebs, Atemwegs- und Herz-Kreislauferkrankungen in der Bevölkerung weitgehend bekannt sind, sind die des Tabakrauchens auf die Mundhöhle weitgehend unbekannt. Dabei ist der Zusammenhang von Vorkrebsstadien und dem Krebs der Mundhöhle und der Zunge, häufig bei gleichzeitigem übermäßigen Alkoholgenuss, seit langem bekannt. In Deutschland werden etwa 2.500 – 3.000 Menschen, vorwiegend Männer, aber mit steigender Tendenz auch Frauen, jährlich von Mundhöhlenkrebs befallen. Trotz Verbesserungen in der Diagnostik ist die Langzeitüberlebensprognose der Patienten mit Krebserkrankungen der Mundhöhle und der Zunge nach wie vor schlecht. Die Früherkennung von Vorkrebsstadien und des Mundhöhlenkrebses sind daher eine wichtige Aufgabe der zahnärztlichen Praxis. Programme sind in Entwicklung.

Bekannt ist seit längerem, dass Implantate bei Rauchern nicht anwachsen oder aber frühzeitig verloren gehen. Es ist auch bewiesen, dass die entzündlichen Erkrankungen des Zahnfleisches bei Rauchern deutlich schwerer verlaufen, und dass therapeutische Maßnahmen am Zahnhalteapparat und dem Zahnfleisch deutlich schlechtere Ergebnisse erbringen als beim Nichtraucher.

Weitere Probleme werden ebenfalls mit dem Tabakgenuss in Verbindung gebracht: Die so genannte „Halitose“, der Mundgeruch, hat zum Teil auch seine Ursache im Tabak, und nicht zuletzt die Verfärbungen an den Zähnen, die dann braun und hässlich wirken.

Angesichts des erschreckend frühen Einstiegsalters von 13,5 Jahren, zum Teil noch früher, sollten in zahnärztlichen Praxen insbesondere Jugendliche regelmäßig erfasst werden; ihnen soll gezielt eine Aufklärung über die Auswirkung des Tabaks angeboten werden. Darüber hinaus soll das Konzept der Antitabak-Aktionen in der zahnärztlichen Praxis auch auf alle übrigen Patienten ausgedehnt werden. Die Zahnärzteschaft hat auf dem Gebiet der Prophylaxe, der Karies und der Erkrankungen des Zahnfleisches und des Zahnhalteapparates große Erfolge aufzuweisen. Es ist gut denkbar, dass die Tabakprimärprophylaxe aus der zahnärztlichen Praxis langfristig ähnliche Erfolge erzielen könnte. Erste Schritte zur Entwicklung entsprechender Programme sind schon in Entwicklung.

Informationsdienst Wissenschaft – idw – – Pressemitteilung Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e.V.

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