Schweiz: Anpassung des Lebensmittelrechts an EU-Normen läuft planmäßig
(lid) – Der Bundesrat will bei der Anpassung des Schweizer Lebensmittelrechts an die europäischen Hygienevorschriften keine Zeit verlieren und diese planmäßig weiterführen. Die Kantone und die interessierten Kreise stimmten der Ãœbernahme im Grundsatz zu. Das EG-Recht tritt auf Anfang 2006 in Kraft. Die Gleichwertigkeit mit den schweizerischen Vorschriften müsse bis zu diesem Zeitpunkt in einem Staatsvertrag vereinbart werden, teilten das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EDV) gemäss Nachrichtenagentur SDA am Mittwoch, 31. August mit. Weil es darum gehe, die Exportfähigkeit für schweizerische Lebensmittel zu erhalten und neue Märkte zu erschließen, ertrage der Fahrplan für die Änderungen von 32 Verordnungen keinen Aufschub. Strukturelle Änderungen und Fragen der Zuständigkeiten würden im Rahmen anderer Projekte weiterverfolgt.