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Millionenbetrug mit Honig +++ Falsche Bio-Produkte vertrieben

Bad Kreuznach (aho/lme) – Gegen einen 53-jährigen Imkermeister und seine 41 Jahre alte Angestellte hat die bei der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach eingerichtete Landeszentralstelle für Wein- und Lebensmittelstrafsachen Anklage wegen Betruges und Vergehen gegen das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz zur Wirtschaftstrafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach erhoben.

Dem Angeschuldigten, der einen Betrieb in der Eifel unterhält, wird Betrug in 51 Fällen und Inverkehrbringen von irreführend gekennzeichneten Honigen, Met und Honiglikör (Bärenfang) in 28 Fällen zur Last gelegt, der Angeschuldigten Beihilfe zu den Taten ihres Arbeitgebers in 16 Fällen.

Das Verfahren wurde durch eine Strafanzeige der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier vom Februar 2002 in Gang gesetzt.

Nach der kürzlich zugestellten Anklageschrift vom 12.08.2005 hat der Angeschuldigte mindestens 810.967 kg osteuropäischen Honig mit falscher, meist deutscher Herkunftsbezeichnung zu einem Gesamtverkaufspreis von 2.023.218,09 EUR verkauft. Der Angeschuldigte hat von tschechischen Lieferanten bezogenen Honig mit Analysen, die diesem meist eine deutsche Herkunft bescheinigten, als deutschen Honig an Zwischenhändler und honigverarbeitende Betriebe veräußert und damit deren Qualitätserwartung nicht erfüllt.

Ferner hat er tschechischen Honig zu selbst erzeugtem Honig verschnitten und diesen in einer Gesamtmenge von mindesten 8.569 kg mit regionaler Bezeichnung vermarktet. Bärenfang hat er unter Verwendung von konventionell hergestellten Bestandteilen hergestellt und als „Bio-Bärenfang“ in einer Menge von mindestens 2.359 Liter verkauft. Darüber hinaus wird den beiden deutschen Staatsangehörigen zur Last gelegt, mindestens 4.844 kg Honig und mindestens 95.810 Liter Met aus Polen bezogen und unter Umgehung der erforderlichen Kontrollen als Bio-Produkte vertrieben zu haben. Diese Produkte wurden teilweise unmittelbar an Endverbraucher abgegeben, im Ãœbrigen an Zwischenhändler verkauft.

Der Gesamtverkaufswert des falsch bezeichneten Honigs und der angeblichen Bio-Produkte beläuft sich auf mindestens 2.500.000,00 EUR.

Die nicht vorbestraften Angeschuldigten haben nach Abschluss der umfangreichen Ermittlungen die Begehung der ihnen zur Last gelegten Taten eingeräumt.

Betrug kann mit einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren geahndet werden, Verstöße gegen das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren. Im vorliegenden Fall geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass bezüglich des Haupttäters eine Freiheitsstrafe ausreichen wird, die 2 Jahre nicht überschreitet und somit noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Bezüglich der Angestellten kommt nur eine wesentlich geringere Sanktion in Betracht. Letztlich entscheidend ist jedoch das Ergebnis der Hauptverhandlung.

Die Staatsanwaltschaft rechnet angesichts des Geständnisses mit einem Abschluss des Strafverfahrens noch in diesem Jahr. Der Termin für die Hauptverhandlung steht allerdings noch nicht fest.

(tt0005)

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