Rostock: Untersuchungsergebnisse zum Zustand des beschlagnahmten Fischs liegen vor
Rostock (lme) – Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus (SPD) teilte in einer Pressekonferenz die Ergebnisse der Untersuchung der Proben des in der vergangenen Woche in Rostock beschlagnahmten Fischs mit.
“ Die gefrorenen Fischfilets weisen Gefrierbrand, deutliche Verfärbungen und Aromaverluste auf. Sie sind erheblich wasserlässig und nicht verzehrsfähig. Aber es ergibt sich kein Hinweis auf gesundheitsschädigende Eigenschaften“, so der Minister. Sensorisch hochgradig von der Norm abweichend ist der Räucherfisch. Er weist einen hohen Gehalt an spezifischen Verderbniskeimen auf. Aber auch hier gibt es keine Hinweise auf gesundheitsschädigende Wirkung. Minister Backhaus nannte lediglich eine Ausnahme:“ Eine Probe mit einem hohen Histamingehalt war durchaus schädlich für die Gesundheit. Allerdings verursacht Fisch mit hohen Histamingehalten einen stark brennenden Geschmack auf der Zunge und ein Verzehr ist damit eher unwahrscheinlich. Außerdem war die Probe so stark verdorben, dass kein Verbraucher diese verzehrt hätte.“
Als derzeit bekannte Verstöße des Lebensmittelunternehmers benennt Minister Backhaus, dass er im Rahmen der Rückverfolgbarkeit den Nachweis über Eignung des Fisches zu Lebensmittelzwecken oder über Entsorgung nicht beigebracht hat, einen Außenlagerraum nicht meldete und der Hygienezustand der Zubereitungsstelle in Rostock mangelhaft war.
Ob tatsächlich nicht sichere Lebensmittel an den Endverbraucher abgegeben wurden, wird im Laufe der weiteren staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abzuklären sein. Bislang streitet der Betreiber dieses ab und gibt an, den Lagerraum nur für die Zwischenlagerung von zu entsorgenden Lebensmitteln genutzt zu haben.
Das Strafmaß nach dem Lebensrecht beträgt Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahre oder Geldstrafe für denjenigen, der z. B. nicht zugelassene Zusatzstoffe verwendet. Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre oder Geldstrafe für denjenigen, der z. B. gesundheitsschädliche Lebensmittel in den Verkehr bringt. Freiheitsstrafe 6 Monate bis zu fünf Jahre bei besonders schweren Fällen, zum Beispiel wenn die Gesundheit einer großen Anzahl Menschen gefährdet wurde oder bei grobem Eigennutz oder Vermögensvorteilen großen Ausmaßes.
In Bußgeldverfahren können bis zu 20.000 EURO verhängt werden.
Minister Backhaus betont, dass nur durch die konsequente Verfolgung des Amtes Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit die verbotenen Tätigkeiten und die mangelnde Sorgfalt des Unternehmers aufgedeckt wurden.
Nochmals wird überprüft, ob die Eingangskontrollen und Warenbestandskontrollen der Kühlhäuser, in denen die Ware mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum eingelagert war lückenhaft waren.
Auf der Verbraucherschutzministerkonferenz am kommenden Freitag in Berlin will Minister Backhaus einen Sachkundebeleg und eine verbesserte Zuverlässigkeitsprüfung für Lebensmittelunternehmen fordern. Das Registrierungsverfahren wird nochmals auf den Prüfstand gestellt. Eventuell werden die Anforderungen an Registrierung verstärket, zum Beispiel durch eine konkrete Beschreibung der Räumlichkeiten mit Tätigkeitszuordnung.