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Pankow vergibt Smiley-Logo für Sauberkeit und gute Lebensmittelhygiene, veröffentlicht Negativliste

Berlin (lme) – Im Berliner Bezirk Pankow sollen Verbraucher jetzt mit einem Blick an einem Smiley-Logo erkennen können, ob ihre Kantine, ihr Lieblingsrestaurant, der Schnellimbiss, der Bäcker oder Fleischer an der Ecke sauber arbeitet und bei der amtlichen Lebensmittelkontrolle eine überdurchschnittliche Qualität und Hygiene nachgewiesen hat. Die Betriebe haben einen klaren Wettbewerbsvorteil, weil sie ihre gute Arbeit sichtbar und amtlich dokumentiert bekommen.

Die amtliche Lebensmittelüberwachung prüft, welche Unternehmen die Kriterien für den Smiley erfüllt haben und bietet den Abschluss einer gemeinsamen Vereinbarung an, die alle Formalitäten regelt. Seinen rechtlichen Ursprung hat das Projekt in dem 2008 novellierten Verbraucherinformationsgesetz (VIG), welches verschiedene Möglichkeiten derartiger Informationen für die Verbraucherinnen und Verbraucher zulässt. Demnach hat jede/r das Recht, Auskunft über die Ergebnisse der Kontrollen zu erhalten. Eine ähnliche Regelung wird in Dänemark seit Jahren erfolgreich praktiziert.

Grundlage für die Teilnahme am Smiley-System ist eine Vereinbarung zwischen dem Bezirksamt Pankow, Abteilung Öffentliche Ordnung, und dem Inhaber des Lebensmittelbetriebes sowie die Erfüllung der Kriterien eines Bewertungsbogens im Zusammenhang mit einer amtlichen Kontrolle. Vorgesehen ist die „Verleihung“ des Smileys bei einer Erreichung von 90 Prozent der Punkte. Dokumentiert wird dies durch den Smiley-Aufkleber sowie eine amtliche Urkunde. Zudem werden die teilnehmenden Betriebe an dieser Stelle auf einer Liste veröffentlicht. Interessenten sind herzlich eingeladen sich an dem System zu beteiligen. Die Vereinbarung und der Bewertungsbogen stehen hier zum Download als PDF-Dateien zur Verfügung.

Bewertungsbogen Smiley (pdf)

Vereinbarung Smiley (pdf)

Positivliste

In einer Positivliste veröffentlicht das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Pankow Betriebe, deren Inhaber mit dem Bezirksamt eine Vereinbarung über die Teilnahme am Smiley-System abgeschlossen haben und die mindestens 90 Prozent der im Bewertungsbogen ermittelten Punkte für ihren Betrieb erzielen konnten. Da das Projekt erst im Januar 2009 angelaufen ist, enthält die Liste erst zwei Betriebe.

Negativliste

In einer Negativliste werden die Betriebe bekannt gemacht, die gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie die mitgeltenden Rechtsvorschriften und gegen Rechtsakte der Europäischen Union (EU) verstoßen haben. Die veröffentlichten Verstöße erfüllen mindestens den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit. Dies bedeutet, dass eine gewisse Schwere der Tat vorliegt. Kleinere Verstöße werden hier nicht veröffentlicht.

Die Negativliste wird erstmalig im Rahmen einer Pressekonferenz am Montag, dem 2. März 2009 ab ca. 12 Uhr veröffentlicht.

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