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Wertlose Zertifikate: 550 Tonnen gefälschte Bioprodukte nach Deutschland geliefert; Verdächtige Ware gesperrt

Berlin (lme) – Nach der Aufdeckung mutmaßlicher Betrugsfälle mit gefälschten Bio-Produkten in Italien haben die italienischen Behörden weitere Details bekannt gegeben. Aufgrund der bisher aus Rom übermittelten Informationen konnten neun deutsche Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen identifiziert werden, die direkt mit gefälschter Bio-Ware aus Italien beliefert worden waren. Es handelt sich nach Angaben der italienischen Behörden überwiegend um Sojabohnen, Sojakuchen und Rapskuchen für Futtermittel in einem Gesamtvolumen von 550 Tonnen.
Zurzeit sind in Deutschland wie auch in einigen anderen Mitgliedstaaten der EU auf der Grundlage der EU-Öko-Verordnung Verdachtswaren für eine Ökovermarktung gesperrt. Auf europäischer Ebene haben sich die EU-Mitgliedstaaten darauf verständigt, diese Sperrfrist bis auf weiteres auf drei Monate auszuweiten. In dieser Zeit soll die Frage geklärt werden, ob sich für gesperrte Ware der Verdacht bestätigt oder ob er ausgeräumt werden kann. Bei Verdachtsfällen beträgt die übliche Sperrfrist gewöhnlich vier Wochen.

Um Betrugsfälle mit falschen Zertifikaten zu verhindern, gibt es in Deutschland bereits auf freiwilliger Basis ein öffentlich zugängliches Verzeichnis zertifizierter Unternehmen des Ökolandbaus. Die Grundlage dafür wurde mit einem vom Bundeslandwirtschaftsministerium im Rahmen des Bundesprogramms „Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft“ (BÖLN) finanzierten Entwicklungsprojekt geschaffen. Auf EU-Ebene hat Deutschland mit Unterstützung anderer Mitgliedstaaten die Initiative zur Schaffung eines EU-weiten Verzeichnisses ergriffen. Die EU-Kommission hat dieses Anliegen aufgenommen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Hierdurch werden die Mitgliedstaaten einzeln verpflichtet, der Öffentlichkeit mit geeigneten Mitteln einschließlich der Veröffentlichung im Internet entsprechende Verzeichnisse mit den aktualisierten Zertifikaten für die einzelnen Unternehmer des Öko-Landbaus zugänglich zu machen. Diese Bestimmungen müssen in den Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2013 umgesetzt werden.
Durch den Vorfall in Italien sieht sich das Bundeslandwirtschaftsministerium in Übereinstimmung mit einschlägigen Untersuchungen darin bestätigt, auch national höhere Anforderungen an die Zulassung von Öko-Kontrollstellen zu stellen. Dazu wurde eine entsprechende Öko-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung dem Bundesrat übermittelt, die bei Zustimmung Ende Februar 2012 in Kraft treten kann. Auch auf EU-Ebene wird das Bundesministerium weiter auf eine Harmonisierung der Öko-Kontrollen auf hohem Niveau drängen.

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