EuGH: Milch muss aus dem Euter kommen
Brüssel (lme) – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil klargestellt: Rein pflanzliche Produkte dürfen grundsätzlich nicht unter Bezeichnungen wie „Milch“, „Rahm“, „Butter“, „Käse“ oder „Joghurt“ vermarktet werden. Die gilt auch, wenn die Produkte durch klarstellende oder beschreibende Begriffe ergänzt würden, teilte der EuGH heute mit.
Im konkreten Fall ging es um das Unternehmen Tofutown aus Rheinland-Pfalz. Es produziert rein pflanzliche Lebensmittel, die zum Beispiel als veganer Käse und Tofu-Butter vermarktet werden. Tofutown hatte argumentiert, dass die EU-Verordnung nicht mehr zeitgemäß sei. Außerdem würden die Begriffe nicht allein stehen, sondern in Kombination wie zum Beispiel Soja-Milch oder Tofu-Butter genutzt.
Weitere Details entnehmen Sie der Pressemitteilung des EuGH.
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