Regierung will das Fleischgesetz ändern
Berlin (hib/EIS) – Die fleischhandelsrechtlichen Vorschriften sollen an EU-Vorgaben angepasst werden. Dazu legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (19/4721) vor, der die Kontrollpraxis anpassen soll. Die Reform soll neuregeln, welche Personen mittels welcher Klassifizierungsmethoden die Einstufung von Schlachtkörpern von Rindern, Schweinen und Schafen durchführen dürfen. Grundlage der Neuregelung ist die Delegierte Verordnung (EU) 2017 / 1182 der Kommission vom 20. April 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308 / 2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Handelsklassenschemata der Union für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen und zur Meldung der Marktpreise für bestimmte Kategorien von Schlachtkörpern und lebenden Tieren.
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