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Julia Klöckner: „Unsere Vereinbarung für weniger Zucker, Fett und Salz in Fertignahrungsmitteln ist ein wichtiger Schritt, den es so noch nicht gegeben hat!“

Bundesernährungsministerin unterzeichnet Grundsatzvereinbarung mit Wirtschaftsverbänden. An Kinder gerichtete Produkte besonders im Blick.

(bmel) – 43 Prozent der Frauen, 62 Prozent der Männer und 15 Prozent der Kinder sind in Deutschland übergewichtig. Zu viel Zucker, gesättigte Fettsäuren und Salz erhöhen das Risiko für Ãœbergewicht und Adipositas (Fettleibigkeit) und ernährungsmitbedingte chronische Krankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Typ-II-Diabetes. Angesichts ihres häufigen Vorkommens stellen diese Erkrankungen die Gesundheitssysteme weltweit vor enorme Herausforderungen. Weniger Zucker, Fette und Salz in Fertiglebensmitteln ist daher das Ziel der Reduktions- und Innovationsstrategie von Ernährungsministerin Julia Klöckner. Sie ist konsequent in mehreren Runden Tischen mit Wirtschaft, Wissenschaft, Gesundheits- und Verbraucherseite das Thema und die Zielsetzung des Koalitionsvertrages angegangen. Ein wichtiges Zwischenziel ist nun die Grundsatzvereinbarung, die die Ministerin mit der Ernährungswirtschaft schriftlich geschlossen und unterzeichnet hat. Eine Vereinbarung, die es bisher so noch nicht gegeben hat.

Dazu erklärt die Bundesernährungsministerin: „Mein Ziel ist es, die Häufigkeit von krankmachendem Übergewicht und ernährungsmitbedingten Krankheiten in Deutschland zu senken. Es ist gut, dass die teilnehmenden Wirtschaftsverbände sich nun in einer Grundsatzvereinbarung bereit erklärt haben, Maßnahmen und Ziele zur Reduktion von Zucker, Fetten und Salz in Fertigprodukten festzulegen, die bis zum Jahresende konkretisiert werden. In den kommenden Wochen und Monaten müssen jetzt konkrete branchen- beziehungsweise produktbezogene Prozess- und Zielvereinbarungen folgen. Bis Ende des Jahres wird ein gemeinsam abgestimmtes Konzept vorliegen. Die Wirtschaft erkennt erstmals an, Teil der Lösung des Problems Übergewicht zu sein.“

Die Ernährungsindustrie verpflichtet sich, ab 2019 den Gehalt an Zucker, Fetten und Salz in ihren Fertiggerichten zu reduzieren. Anerkennung sollen dabei auch Initiativen und Aktivitäten finden, die von Seiten der Lebensmittelwirtschaft bereits in den vergangenen Jahren geleistet worden sind. Ein erfolgreiches Modell für eine solche Selbstverpflichtung stellt die erhebliche Reduktion von Transfettsäuren in Lebensmitteln dar, die über eine freiwillige Vereinbarung der Lebensmittelwirtschaft mit dem Bundesministerium erreicht werden konnte.

Julia Klöckner weiter: „Wichtig ist mir auch die Zusammenarbeit mit dem Lebensmittelhandwerk. Die Umsetzung muss praktikabel sein, die Belange kleiner handwerklicher Betriebe müssen wir im Blick behalten. Und deshalb ist auch die wissenschaftliche Begleitung so wichtig, um zum Beispiel Salzspitzen im Brot zu reduzieren. Der Geschmack und die Konsistenz müssen nach wie vor dem Verbraucher zusagen.“

Die Umsetzung ab 2019 wird durch ein Monitoring und ein übergeordnetes Beratungsgremium begleitet, in dem auch die Wissenschaft, Verbraucherorganisationen, Krankenkassen und Fachgesellschaften aus dem Gesundheitsbereich beteiligt sind. Schon im Herbst 2019 soll dem Gremium ein erster Fortschrittsbericht vorgelegt werden. Bis 2025 sollen die in den Prozess- und Zielvereinbarungen festgelegten Zielmarken erreicht werden.

Da Übergewicht im Kinder- und Jugendalter mit ernährungsmitbedingten Krankheiten im Erwachsenenalter assoziiert ist, sollen Maßnahmen bei speziell an Kinder und Jugendliche gerichteten Lebensmitteln eine besondere Priorität haben.

Die Vereinbarung bietet Möglichkeiten für unterschiedliche Vorgehensweisen. Neben der Reduktion von Zucker, Fetten und Salz in Fertigprodukten kommt beispielsweise auch die Verkleinerung von XXL-Portionsgrößen (Verpackungseinheiten) in Betracht. Bei der Bekämpfung von Übergewicht und Adipositas müssen Ernährungspolitik und Gesundheitspolitik Hand in Hand gehen.

Dazu Bundesministerin Julia Klöckner: „Mit meinem Kollegen Gesundheitsminister Jens Spahn bin ich dabei im engen Austausch. Neben der Ernährungsindustrie könnten auch die Krankenkassen verstärkt ihren Beitrag dazu leisten, gesunde Ernährung und Ernährungswissen in unserer Gesellschaft voranzutreiben. Sie tun dies bereits heute bei der Umsetzung des Präventionsgesetzes. Ich kann mir gut vorstellen, mit der Gesundheitsseite ebenso wie mit der Ernährungsindustrie Einvernehmen über konkrete Maßnahmen zu erzielen.“

Bei der Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern will die Bundesernährungsministerin auch regulatorisch tätig werden. Bis Ende 2019 soll daher die Diätverordnung geändert werden. Dabei geht es um ein Verbot von zugesetztem Zucker und süßenden Zutaten (z. B. Stevia, Maltulose, Isomaltulose oder auch Dextrose) in Säuglings- und Kindertees sowie ein Verbot von zugesetztem Zucker und süßenden Zutaten in Kindermilchen. Was von Natur aus an Zucker und Süße vorhanden ist, darf auch in den Produkten bleiben. Laut Diätverordnung bezieht sich der Begriff „Säugling“ auf Kinder bis zum ersten Lebensjahr. „Kinder“ meint Kinder zwischen einem und drei Jahren. Derzeit steht auch eine EU-Regelung zu Getreidebeikost (z. B. Kinderkekse und Kinderzwieback) an. Hier fordert die Bundesministerin einen gleichgerichteten Ansatz ein wie auf nationaler Ebene.

Die Bundesernährungsministerin stockt entsprechend die Forschungsmittel auf: „Ab dem Haushalt 2018 habe ich eine deutliche Intensivierung der Forschungs- und Innovationsförderung in Auftrag gegeben. Wir werden die Fördermittel des Ministeriums deutlich steigern, um die Herstellung von Lebensmitteln mit reduzierten Gehalten an Zucker, Fett und Salz durch Begleitforschung zu beschleunigen. Dabei werden wir ganz besonders auf die Anwendbarkeit in handwerklichen Betrieben achten – und natürlich auf den guten Geschmack!“

Hintergrund:

Die Grundsatzsatzvereinbarung finden Sie hier.

Im Koalitionsvertrag wurde das Ziel festgehalten, für die Nationale Reduktionsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten 2018 gemeinsam mit den Beteiligten ein Konzept zu erarbeiten und dies mit wissenschaftlich fundierten, verbindlichen Zielmarken und einem konkreten Zeitplan zu versehen. Dazu wurde im Rahmen von drei Runden Tischen gemeinsam mit den Beteiligten das weitere Vorgehen abgestimmt. Im Rahmen des dritten Runden Tisches kam es zur Unterzeichnung der Grundsatzvereinbarung zwischen der Bundesernährungsministerin und den Wirtschaftsverbänden.

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