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EuGH: Kein EU-Bio-Siegel für Halal-Fleisch

Luxemburg (aho/LME) – Halal-Fleisch von Tieren, die ohne vorausgehende Betäubung rituell geschlachtet wurden, darf nach einer Entscheidung der Europäischen Gerichtshofes (EuGH) nicht mit dem EU-Bio-Siegel gekennzeichnet werden. Das Bio-Siegel solle höchste Tierschutzstandards garantieren. Eine Schlachtung ohne vorhergehende Betäubung erfülle dies nicht, urteilte der EuGH in Luxemburg. (Rechtssache C-497/17). Die Richter befanden, dass in den betreffenden EU-Verordnungen mehrfach betont werde, dass bei Bio-Fleisch das Tierwohl eine zentrale Rolle spiele. Das Leiden werde durch die Betäubung zum Zeitpunkt der Schlachtung erheblich verringert, so die Richter des EuGH. Dies sei wissenschaftlich belegt.

Eine Tierschutzorganisation in Frankreich hatte angestrebt, dass als halal gekennzeichnete Hacksteaks nicht mehr damit beworben werden dürfen, dass sie aus „ökologischem/biologischem Landbau“ stammen. Das zuständige französische Verwaltungsgericht hatte den Europäischen Gerichtshof um Rat bei der Auslegung von europäischem Recht gebeten.

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