Corona im Schlachthof: Bislang Hunderte Fälle als Arbeitsunfall anerkannt
Zahlen der Berufsgenossenschaft – Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Osnabrück (ots) – Nach den massenhaften Corona-Ausbrüchen unter Schlachthofarbeitern im vergangenen Jahr sind bislang mehrere Hundert Infektionen als Arbeitsunfall eingestuft worden. Das berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) unter Berufung auf Angaben der zuständigen Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe. Ein Sprecher teilte der „NOZ“ auf Anfrage mit: „In 603 Fällen der Fleischwirtschaft wurde festgestellt, dass ein Arbeitsunfall im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 vorliegt.“ Für die Betroffenen kann das bedeuten, dass Behandlungs- und Reha-Kosten von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen werden. Ist die Arbeitsfähigkeit infolge der Infektion dauerhaft eingeschränkt, besteht Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
Im vergangenen Jahr war es in zahlreichen Betrieben der Fleischwirtschaft zu Corona-Ausbrüchen unter den Arbeitern gekommen. Allein dem Ausbruch im Tönnies-Stammwerk in Rheda-Wiedenbrück (Nordrhein-Westfalen) rechnen die Behörden nach Angaben von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) aus dem Sommer mehr als 2100 Infektionen zu. 40 Menschen wurden nach damaligen Aussagen des CDU-Politikers in Krankenhäusern behandelt.
Wie viele der anerkannten Arbeitsunfälle auf Tönnies zurückgehen, ist unklar. Die Berufsgenossenschaft machte dazu unter Verweis auf den Datenschutz keine Angaben. Nur so viel: Es seien Fälle aus dem gesamten Bundesgebiet anerkannt worden. Dabei sei jeder Fall einzeln geprüft worden. Für die Anerkennung müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. So muss nachweislich ein Kontakt zu einer sogenannten Indexperson im beruflichen Umfeld stattgefunden haben. Allerdings kann als Nachweis auch die Arbeit in einem Betrieb mit einer Vielzahl an Infizierten dienen.
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