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Gebratene Antilope: Fragwürdige „Delikatesse“ sichergestellt

München (Zoll) – Im Rahmen der Kontrolle einer Reisenden aus Ghana haben Zollbeamte zwei zum Verzehr bestimmte Antilopen festgestellt. Sie waren in ihrem Gepäck versteckt und sind bei der Röntgenkontrolle entdeckt worden.

Das Fleisch ist aufgrund tierseuchenrechtlicher Regelungen nicht einfuhrfähig. Es wurde eingezogen und anschließend der fachgerechten Vernichtung zugeführt.

„Wir erleben zwar immer wieder, dass Reisende nicht einfuhrfähige Lebensmittel aus dem Ausland mitbringen wollen, aber so ein Aufgriff ist schon etwas Außergewöhnliches“, so Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München.

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