4.07.2003
EU einig bei GVO-Kennzeichnung: Was bedeutet das?
Frankfurt (lme/aho) – Am 2. Juli hat das Europäische Parlament in Straßburg den Weg für Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln aus gentechnisch veränderten Pflanzensorten frei gemacht. Auch der Umgang mit in der EU nicht zugelassenen GVOs ist vorerst geregelt. Nicht durchsetzen konnten sich die Umweltverbände mit ihrer Forderung, Produkte von Tieren der Kennzeichnungspflicht zu unterwerfen, die GVO-Futter bekamen. Weiterhin ungeklärt bleibt die Haftungsfrage. Hier sieht die EU-Kommission die Nationalstaaten in der Verantwortung. Die neuen Verordnungen werden voraussichtlich am Jahresende in Kraft treten. Lesen Sie einen Hintergrundbericht zum Thema von Oliver Rautenberg.