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Massentierhaltung auf Gnadenbrothof: Veterinäramt findet 420 Hängebauchschweine

Darmstadt/Mühltal (aho) – Mehr als 30.000 Euro Bußgeld haben zwei selbsternannte Tierfreundinnen aus dem vorderen Odenwald bereits „aufgebrummt“ bekommen und daraus offenbar nichts gelernt. Zum dritten Mal innerhalb von drei Jahren werden die allem Anschein nach Unverbesserlichen jetzt erneut belangt, weil ihre Hängebauchschweine keine Ohrmarken tragen. Das ist ein Verstoß gegen das Tierseuchengesetz und die Viehverkehrverordnung. Die Kennzeichnungspflicht gilt in allen Ländern der Europäischen Union und ermöglicht es beispielsweise beim Ausbruch einer Seuche, anhand des Buchstaben- und Zahlencodes auf dem Clip die Herkunft jedes Tiers schnell zu ermitteln. Dass es keineswegs eine Lappalie ist, sich über die Ohrmarkenpflicht hinwegzusetzen, versuchten auch schon Richter beim Amtsgericht Darmstadt und beim Oberlandesgericht Frankfurt als Beschwerdeinstanz den Damen klar zu machen. Dort wurden die Geldbußen im Einspruchsverfahren auf 22.500 Euro erhöht; das Veterinäramt hatte ursprünglich „nur“ 15.000 Euro festgesetzt. Aber auch dieser Warnschuss blieb wirkungslos.

Das jüngste Kapitel des Fortsetzungsromans spielt in Weiterstadt. Dort fand das Veterinäramt des Kreises nach einem entsprechenden Hinweis in einem Stall rund 420 Hängebauchschweine vor, darunter etliche junge Ferkel. Um den ungezügelten Fortpflanzungsdrang zu bremsen, wurde umgehend die Trennung der Geschlechter veranlasst. Wegen einer Milbenerkrankung (Räude), die bei vielen Tieren gravierende Hautveränderungen hervorgerufen hat, muss die Herde tierärztlich behandelt werden. Und schließlich: Weil die Schweine bis auf wenige Ausnahmen keine Ohrmarken tragen, ist das nächste Bußgeldverfahren fällig. Es wird sicher nicht billiger als die vorangegangenen, kündigt das Veterinäramt an.

Die erste Episode begann im Jahr 2002. Damals hielten die Frauen in Mühltal rund 150 Hängebauchschweine. Wegen fehlender Clips folgten Ordnungswidrigkeitsanzeigen und Bußgeld. Das schien Eindruck zu machen: Eine der Verantwortlichen ließ sich Ohrmarken vom Veterinäramt besorgen und holte sie sogar persönlich bei der Dienststelle ab. Nur benutzt hat sie sie offenbar nicht, wie sich später herausstellte. Jedenfalls waren die Tiere irgendwann spurlos verschwunden. Wie man inzwischen weiß, ließen die Frauen sie nach Katzenelnbogen im Rhein-Lahn-Kreis (Rheinland-Pfalz) schaffen. Da waren es dann bald 300 Ringelschwänze. Auch dort gab es wegen der nicht vorhandenen Ohrmarken Ärger mit dem Veterinäramt in Bad Ems und ein Bußgeld in Höhe von 8.000 Euro. Als Reaktion darauf folgte nun der Ortswechsel zurück in den Landkreis Darmstadt-Dieburg, wo sich in einem Stadtteil von Weiterstadt ein Landwirt bereit fand, die – weiter angewachsene – Herde aufzunehmen.

Bereits seit fast fünf Jahren beschäftigt der Gnadenbrothof das Veterinäramt. Ziegen, Schweine, Geflügel und Pferde wurden dort „in großer Anzahl unter in vielfacher Hinsicht alles andere als artgerechten Bedingungen“ gehalten. Im Sommer 2002 beschlagnahmten die Behörde auf Beschluss des Amtsgerichts 133 Ziegen. Beim Veterinäramt ist man ziemlich fassungslos über so viel Ignoranz und die mit „Tierliebe“ begründete Weigerungshaltung der Frauen. Die Ohrmarken werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Davon Gebrauch zu machen, würde den Tierhalterinnen ständige Auseinandersetzungen, hohe Anwaltskosten, Strafen und auch das Risiko, im Ernstfall in Regress genommen zu werden, ersparen.

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