animal-health-online®
Redaktion Kleintiere & Pferde
  

powered by ...

Gnadenhof-Verfahren: Tierschützerinnen sollen ins Gefängnis; Bewährung abgelehnt

Wiesbaden / Dietz (aho) – Das Amtsgericht in Diez hat zwei Frauen wegen Tierquälerei zu neun Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Bei den Verurteilten handelt sich um Mutter und Tochter, die den so genannten „Gnadenhof“ bei Katzenelnbogen betrieben haben sollen. Wie die Zeitung „Aar-Bote“ jetzt noch einmal in Erinnerung ruft, mussten seinerzeit auf 17 Hektar Fläche rund um die Moorenmühle unzählige Tiere unter unhaltbaren Bedingungen leben. Um bis zu 192 Pferde, 330 Schweine und zahlreiche andere Tiere hat es sich laut Anklageschrift gehandelt. Dies führte unter Polizeischutz zur Räumung des Areals und mehreren Strafanzeigen wegen Tierquälerei.

Im Januar bereits hatte der Prozess vor dem Amtsgericht Diez begonnen, ein Verfahren gegen eine dritte Angeklagte war abgetrennt worden. Ãœber acht Termine zog sich die Verhandlung schließlich hin, berichtet jetzt die Zeitung. Oft waren sie tagefüllend oder dauerten bis nach 22 Uhr am Abend. „Für ein amtsgerichtliches Verfahren war das sehr umfangreich, so etwas kommt selten vor“, berichtete der Diezer Amtsgerichtsdirektor Eckhard Krahn der Zeitung.

Die Begleitumstände des langen und zähen Prozesses sind zudem nicht einfach für die Justiz gewesen. Der älteren der beiden Angeklagten wurde mehrmals ein Ordnungsgeld angedroht, weil sie Zeugenaussagen durch Gesten und Ausrufe abschätzig quittiert hatte. Uneinsichtigkeit und der Versuch, die Vorwürfe als Lappalien abzutun, haben nach Krahns Worten letztlich dazu geführt, dass das Gericht die Freiheitsstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt hat. Der Staatsanwalt hatte für zehn Monate Haft plädiert – allerdings mit Bewährung.

Wie dem Zeitungsbericht zu entnehmen ist, folgte der leitende Richter Martin Schlepphorst diesem Antrag nicht und begründete das mit der fehlenden Läuterung der beiden Frauen und Bedenken, ob sie nach der Hauptverhandlung weiterhin straffrei bleiben. Außerdem hätten die Aussagen einer Vielzahl von Zeugen alle wesentlichen Punkte aus der Anklageschrift bestätigt, berichtet die Zeitung unter Berufung auf Amtsgerichtsdirektor Krahn. Die Verteidigung hatte hingegen Freisprüche vom Anklagevorwurf der „quälerischen Misshandlung von Wirbeltieren“ gefordert. Nachdem dann der Richter ein hartes Urteil aussprach, nutzten die Anwälte der ehemaligen „Gnadenhof„-Betreiberinnen die Rechtsmittel, so dass es zum Berufungsverfahren im Koblenzer Landgericht kommt.

Suche



Datenschutzerklärung