Klass: Guter Kompromiss bei der Lebensmitteletikettierung
Es soll nur draufstehen, was drin ist
Luxemburg (agrar.de) – ‚Auf Lebensmitteletiketten soll nur gekennzeichnet werden, was auch tatsächlich enthalten ist, das gilt auch für die technischen Hilfsstoffe‘: so Berichterstatterin Christa Klaß zur Linie, die sie auch in der heutigen Plenardebatte zur Etikettierung von Lebensmitteln verfolgte. Die Ãœberarbeitung der Kennzeichnungsrichtlinie wird wichtige Neuerungen bringen. Die Ausnahmen fallen von 25 Prozent auf 2 Prozent und zum ersten Mal wird es Pflicht, die allergenen Inhaltsstoffe auf Lebensmitteln zu kennzeichnen. ‚Doch müssen wir daran denken, dass wir nicht die Positivliste für die Allergiker unnötig einschränken‘, so die rheinland-pfälzische CDU-Europaabgeordnete.
Deshalb wird Christa Klaß für den Kompromiss werben, den sie mit Rat und Kommission ausgehandelt hat. Darin soll für technische Hilfsstoffe, die in der Ausgangsbasis zwar aus einem allergenen Stoff abstammen, aber im Endprodukt keine Auswirkungen mehr haben, eine Ausnahmeregelung eröffnet werden. ‚Hier können Studien bei der Kommission notifiziert werden, die innerhalb von vier Jahren belegen müssen, dass keine Allergien ausgelöst werden,‘ erklärte Christa Klaß. Solche technischen Hilfsstoffe bleiben dann von der Etikettierung ausgeschlossen.
‚Es soll nur draufstehen, was auch tatsächlich drin ist. Eine Ãœberregulierung verwirrt dagegen die Verbraucher, die durch eine Flut von Angaben, die zudem nicht zutreffend sind, verunsichert werden.‘ Christa Klaß sieht die großen Vorteile im Wegfall der 25 Prozent-Regelung. ‚Wenn man sich vorstellt, dass bisher ein Viertel der Zutaten in Lebensmitteln nicht gekennzeichnet werden müssen, haben wir einen großen Erfolg für die Sicherheit der Verbraucher in der EU erreicht.‘
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