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CDU: Werbeaussagen auf Lebensmitteln nicht überregulieren

EU-Kommission schießt über Ziel hinaus

Berlin (agrar.de) – Zur Verabschiedung des Verordnungsvorschlags über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln durch die EU-Kommission erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen:

‚Zu Recht strebt die EU-Kommission eine Harmonisierung der gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben auf Lebensmitteln an, denn die Vielfalt in der Produktentwicklung hat auch zur Vielfalt bei deren Anpreisung geführt. Für die Verbraucher ist dies oftmals eher verwirrend, als dass es eine Hilfe für das bewusste Auswählen und Einkaufen eines Produkts wäre. Es ist zu begrüßen, dass die EU-Kommission mehr Wissenschaftlichkeit in die Werbung für Lebensmittel hineinbringen will.

Mit dem jetzt vorgelegten Vorschlag (unsere Meldung) schießt die Kommission jedoch über das mit der Verordnung selbstgesteckte Ziel hinaus, zugleich Verbraucherinformation, gleiche Wettbewerbsbedingungen, Warenverkehrsfreiheit, Rechtssicherheit und Innovationsfreundlichkeit zu gewährleisten. Im Gegenteil, die Regelungen stehen diesen Zielen eher entgegen.

So soll bei gesundheitsbezogenen Angaben der Hinweis auf die Bedeutung des gesunden Lebensstils und der ausgewogenen Ernährung enthalten sein – letztlich eine Binsenweisheit.

Es ist schon fraglich, ob die geplante Positivliste für wissenschaftlich unumstrittene generische Aussagen – z.B. ‚Kalzium stärkt den Knochenaufbau‘ – notwendig ist oder ob nicht jedenfalls das Verfahren zu ihrer Erstellung zu kompliziert ist. Unverständlich ist, weshalb zudem generelle wirkungsbezogene Aussagen, wie z.B. zur Bekömmlichkeit eines Produkts, verboten werden sollen.

Zu absurden Ergebnissen kann aber das von der Kommission überaus komplizierte Verfahren führen, nach dem konkrete gesundheitsbezogene Werbeaussagen von der Europäischen Lebensmittelbehörde genehmigt werden sollen. Denn diese dürfen nur genehmigt werden, wenn das vorher anhand u.a. des Fett- und Zuckergehalts festgestellte ‚Profil‘ eines Lebensmittels insgesamt positiv ist. Ein Orangensaft dürfte nach Expertenmeinung dann möglicherweise wegen seines hohen natürlichen Zuckergehalts nicht mehr mit dem Hinweis auf den hohen Vitamin C-Gehalt beworben werden.

Die vorgesehenen Genehmigungsverfahren dürften eher zu einer Wettbewerbsverzerrung führen, da sich nicht alle Lebensmittelhersteller die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens werden leisten können. Auch ist fraglich, ob die Aussicht auf ein solches Verfahren die Innovationsfreudigkeit – also Forschung zwecks Verbesserung der Produkte – fördert. Und schließlich dürfte schon die Erstellung der Positivliste für nährwertbezogene Angaben einige Schwierigkeiten mit sich bringen, da die Wirkungen vieler Nährstoffe zwar bekannt, aber in ihrem Wirkungszusammenhang wissenschaftlich noch nicht konkret genug abgeklärt sind. Vor allem verkennt die Kommission mit dem Verordnungsvorschlag, dass gesunde Lebensführung letztlich auf der Mündigkeit der Verbraucher und nicht auf der Klassifizierung von Lebensmitteln beruht.

Die Bundesregierung sollte sich dringend für Verbesserungen der Verordnung einsetzen. Die geplante Positivliste und das Verfahren zu ihrer Erstellung, die Verknüpfung von Lebensmittel-‚Profil‘ und Werbeaussagen sowie generell mögliche Verfahrensvereinfachungen sollten überprüft und überarbeitet werden.‘

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