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Bundesrat plädiert für weniger BSE-Tests

Berlin (aho/lme) – Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag (26.09.03) einen Verordnungsentwurf und zwei Entschließungen zur BSE-Untersuchungsverordnung verabschiedet. Der Entwurf einer Verordnung zur Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung sieht die ersatzlose Streichung eines Passus in der BSE-Untersuchungsverordnung vor, wonach bereits alle mehr als 24 Monate alten Rinder, die in normaler Weise für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden, auf BSE zu testen sind. Damit wird der Weg frei für die Anwendung der EG-Verordnung 999/2001, die entsprechende Tests lediglich für Rinder ab einem Alter von 30 Monaten vorsieht. Hintergrund des Entwurfs ist, dass bisher in Deutschland kein BSE-Fall bei normal geschlachteten Rindern unter 30 Monaten festgestellt wurde. Die Bundesregierung wird in Entschließungen aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass auf die freiwillige Testung von Tieren unter 24 Monaten zukünftig verzichtet wird, da diese Verfahren sehr kosten- und verwaltungsintensiv seien, jedoch nicht zu einer Verbesserung des Verbraucherschutzes führten, da BSE-Tests bei Tieren in diesem Alter keine Aussagekraft hätten. Schließlich soll die Bundesregierung das Risiko der Verunreinigung von Schlachttieren mit infektiösem Material neu bewerten, um auch hier die weit über europarechtliche Bestimmungen hinausgehenden nationalen Regelungen einzuschränken.

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung Drucksache 498/03 (Beschluss) Entschließung des Bundesrates zu einer Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung Drucksache 499/03 (Beschluss)

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