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EU: Neue Bestimmungen über die Etikettierung von Lebensmittel-Zutaten

Brüssel (agrar.de) – Eine wichtige Änderung der EU-Richtlinie über die Etikettierung von Lebensmitteln (Richtlinie 2000/13/EG, ABl. L 109 vom 6.5.2000) wurde vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet. Durch diese Änderung wird sichergestellt, dass die Verbraucher mit einigen wenigen Ausnahmen – über den Inhalt von Lebensmitteln umfassend informiert werden.

Diese Ausnahmen gelten nicht für bestimmte Zutaten, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können und in der Richtlinie aufgeführt sind; so können Verbraucher, die an Allergien leiden, feststellen, welche allergenen Stoffe in einem Lebensmittel vorhanden sind. Mit den neuen Bestimmungen wird die ’25 Prozent-Regel‘ abgeschafft, nach der bislang Bestandteile von zusammengesetzten Zutaten, die weniger als 25 v. H. des Enderzeugnisses ausmachen, nicht zwingend angegeben werden müssen. Die neuen Vorschriften gelten auch für alkoholische Getränke, wenn diese eine Zutat enthalten, die in der Liste der Allergene aufgeführt ist, wie z. B. Sulfit in Weinen.

Nach den neuen Vorschriften müssen alle Einzelzutaten von zusammengesetzten Zutaten auf der Etikettierung aufgeführt werden, was bedeutet, dass Allergene nicht ‚versteckt‘ werden können. Beispielsweise könnten Soßen allergene Zutaten wie Eier, Milch oder Senf enthalten. Bisher mussten solche Einzelzutaten nicht aufgeführt werden, sofern sie Teil einer zusammengesetzten Zutat waren, die weniger als 25 Prozent des Erzeugnisses ausmachte; künftig müssen solche allergenen Zutaten dagegen angegeben werden.

Außerdem werden einige Ausnahmeregelungen bei der Etikettierung für Allergene nicht mehr zugelassen. Bislang war es möglich, Zutaten nur als Kategorie anzugeben (zum Beispiel ‚Pflanzliches Öl‘), in Zukunft muss bei allen allergenen Zutaten auch die Quelle angegeben werden (in unserem Beispiel etwa ‚Erdnussöl‘). Ebenso muss die Quelle eines natürlichen Aromastoffs, wie zum Beispiel eine Nuss, angegeben werden, während bisher nur ’natürlicher Aromastoff‘ angegeben war.

Alkoholische Getränke waren bisher von der Verpflichtung zur Angabe der Zutaten ausgenommen. Nach den neuen Bestimmungen müssen alle Zutaten, die in der Liste der Allergene aufgeführt sind, angegeben werden, so zum Beispiel Sulfit in Weinen. Sulfite sind Zusatzstoffe, die als Konservierungsmittel in vielen Lebensmitteln, darunter in Wein, Bier und Apfelwein, verwendet werden. Viele Menschen leiden an Sulfit-Unverträglichkeit mit Symptomen wie Asthmaanfällen, was schwerwiegende Folgen haben kann.

Hintergrund

Im Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit kündigte die Kommission ihre Absicht an, eine Änderung der Richtlinie 2000/13/EG über die Etikettierung und insbesondere der ’25 Prozent-Regel‘ vorzuschlagen, nach der die Bestandteile von zusammengesetzten Zutaten, deren Anteil am Endprodukt weniger als 25 Prozent beträgt, auf der Etikettierung nicht angegeben werden müssen. Diese Regel fand vor über 20 Jahren Eingang in das Gemeinschaftsrecht und bezweckte, das Verzeichnis der Zutaten nicht übermäßig lang werden zu lassen. Sie beruht auf der grundsätzlichen Annahme, dass der Verbraucher die Zusammensetzung zusammengesetzter Zutaten kennt und folglich beispielsweise den Schluss ziehen kann, dass die Konfitüre, die Keksen hinzugefügt wird, aus Früchten und Zucker hergestellt wird. Durch den neuen Vorschlag wird dieser Grenzwert abgeschafft.

Die Lebensmittelherstellung ist jedoch mittlerweile immer komplizierter geworden, und der Verbrauch von Fertignahrungsmitteln ist erheblich gestiegen. In den vergangenen Jahren wurde von Seiten der Verbraucher immer wieder der Wunsch geäußert, besser über die Lebensmittel, die sie kaufen, und insbesondere über deren Zusammensetzung informiert zu werden, selbst wenn das Verzeichnis der Zutaten durch die vollständige Aufzählung aller Zutaten auf der Etikettierung zwangsläufig länger werden sollte. Die zahlreichen Lebensmittelskandale der jüngsten Zeit haben dieses Informationsbedürfnis noch deutlicher zutage treten lassen.

Für Verbraucher, die unter Allergien oder Unverträglichkeiten leiden, sind diese Informationen besonders wichtig. Der Anteil der Bevölkerung mit Lebensmittelallergien oder Unverträglichkeiten steigt ständig an (nach Angaben der Allergieverbände sind 8 Prozent der Kinder und 3 Prozent der Erwachsenen davon betroffen), und es treten immer neue Allergene auf. Diese Allergien verursachen nicht nur Krankheiten, die häufig chronischer Natur sind (z. B. atypische Dermatitis, Nesselfieber, Verdauungsprobleme), sondern können auch lebensbedrohende Reaktionen hervorrufen (Asthma, allergischer Schock). Für diese Menschen stellt das Nichtvorhandensein detaillierter Angaben eine Beeinträchtigung dar, da sie niemals sichergehen können, dass das gekaufte Erzeugnis kein Allergen enthält, das sie nicht zu sich nehmen dürfen. Allergiker sind daher auf eine vollständige und genaue Etikettierung angewiesen, die durch den neuen Vorschlag gewährleistet wird.

Die neuen Vorschriften enthalten entsprechende Bestimmungen, mit denen Absurditäten oder eine Überregulierung und die Gefahr einer zu komplexen Etikettierung vermieden und technische Zwänge im Zusammenhang mit der Herstellung von Lebensmitteln berücksichtigt werden sollen. Die zusätzlichen Etikettierungsvorschriften werden nach einer Übergangsfrist in Kraft treten, in der die Unternehmen die Etikettierung ihrer Produkte an die neuen Vorschriften anpassen können.

Die Richtlinie wird Ende 2003 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Danach haben die Mitgliedstaaten ein Jahr Zeit, um die Richtlinie umzusetzen, und in einem Übergangszeitraum von einem weiteren Jahr können die Hersteller die Etikettierung ihrer Erzeugnisse umstellen. Wenn diese Schritte reibungslos vonstatten gehen, werden die Verbraucher 2005 die konkreten Ergebnisse dieser Richtlinie in den Regalen sehen.

Liste der möglicherweise allergieauslösenden Zutaten, die auf der Etikettierung aufzuführen sind

. Glutenhaltiges Getreide und glutenhaltige Getreideerzeugnisse . Krebstiere und Krebstiererzeugnisse . Eier und Eierzeugnisse . Fisch und Fischerzeugnisse . Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse . Soja und Sojaerzeugnisse . Milch und Milcherzeugnisse (einschließlich Laktose) . Schalenfrüchte und Nebenerzeugnisse . Sellerie und Sellerieerzeugnisse . Senf- und Senferzeugnisse . Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse . Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von über 10 mg/kg oder 10 mg/l

Links zum Thema Lebensmittel, Links zum Thema EU und Landwirtschaft.

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