Kommission tritt Gerüchten zur Kennzeichnung von Nahrungsmitteln entgegen
Berlin/Brüssel (lme) – Die von der Kommission am 16. Juli 2003 vorgeschlagene Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln hat zu vielen Falschmeldungen in den Medien geführt. „Von vielen Seiten wurde unser Vorschlag dämonisiert und vorsätzlich falsch ausgelegt“, sagte David Byrne, zuständiger Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz. Zur Klarstellung hat er eine Liste mit den gängigen Mythen und Missverständnissen über die Verordnung veröffentlicht.
Oft wurden in Meldungen Produkte als Beispiel herangezogen, die nicht unter die Verordnung fallen. So sind – anders als oft berichtet – beliebte Werbeslogans für Kosmetika, Tierfutter oder etwa Arzneimittel nicht von einem Verbot betroffen, denn die Verordnung bezieht sich nur auf Lebensmitteln. Die Produkte selber werden dabei nicht verboten – lediglich bestimmte Formulierungen auf den Etiketten. Auch allgemeine Slogans, die keinen Bezug zum Nähwert oder Gesundheit haben, bleiben unangetastet. Mit der Verordnung sollen Verbraucher vor irreführenden Aussagen geschützt werden. Hersteller müssen in Zukunft die gesundheitlichen Vorteile erläutern, wenn sie damit werben.
Die vollständige Liste von Mythen und Missverständnissen steht im Internet zur Verfügung.