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CDU/CSU: Neuer schädlingsresistenter Gen-Mais zugelassen

Berlin (lme) – Zur heutigen Zulassung des Imports einer bestimmten gentechnisch veränderten Mais-Sorte durch die EU-Kommission erklärt die Berichterstatterin der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner MdB:

Erstmals seit mehr als fünf Jahren wurde heute wieder ein genverändertes Lebensmittel in der EU zugelassen. Die EU-Kommission hat eine süße Maissorte für den Handel freigegeben. Die Verkaufszulassung für die Früchte soll zunächst für zehn Jahre gelten. Die damals noch als Novartis firmierende Syngenta hatte im Februar 1999 bei den niederländischen Behörden den Antrag auf Genehmigung der Maissorte Bt 11 gestellt. Nach den Zulassungsbestimmungen für Bt 11 ist der Mais nicht zur Aussaat in den Ländern der EU zugelassen. Ein regulärer Anbau gentechnisch veränderter Mais-Sorten ist also nicht zulässig, nur die Früchte können verkauft werden. Dies ist als schleichender Fall des nicht offiziell ausgesprochenen Moratoriums gegen die Grüne Gentechnik auf EU-Ebene zu werten.

Bei der Entscheidung über die Zulassung der gegen Schädlinge resistenten Maissorte enthielt sich Deutschland der Stimme, weil sich das Künast-Ministerium gegen eine Auseinandersetzung mit der Thematik gestemmt hatte. Dass derartiger Mais aufgrund der gentechnischen Veränderung weniger pestizidbelastet ist, scheint dabei völlig außer Acht gelassen worden zu sein.

Nach der seit dem 18. April geltenden Kennzeichnungsverordnung müssen genveränderte Produkte auch vom Supermarktregal bis zum Acker zurückverfolgt werden können. Das bedeutet, dass der seit heute zugelassene Mais in jedem Fall entsprechend deutlich auf der Verpackung gekennzeichnet werden muss.

Im Zusammenhang mit der Zulassung fremden Gen-Maises muss die Bundesregierung nun endlich die Initiative einiger Bundesländer unterstützen, gemeinsam mit Vertretern von Landwirtschaft, Pflanzenzüchtern und Agrarunternehmen ein wissenschaftlich begleitetes Anbauprogramm für gentechnisch veränderten Mais zu starten. Denn nur durch wissenschaftlich begleitete Erprobungsanbauten von gentechnisch veränderten Pflanzen können die so wichtigen und notwendigen praktischen Erfahrungen im Bereich gentechnisch veränderter Organismen gemacht werden. Erprobungsanbauten sind Voraussetzung für echte Koexistenz und damit unabdingbar, um Wahlfreiheit für Landwirte und Verbraucher zu gewährleisten!

Bundeskanzler Schröder hatte zwar 2000 vollmundig angekündigt, ein Anbauprogramm zu starten, sein Vorhaben aber aufgrund politischer Opportunitäten wieder aufgegeben. Die Bundesregierung hat insofern wertvolle Zeit verstreichen lassen. Jetzt laufen wir Gefahr, dass zunehmend mehr gentechnisch veränderte Organismen in die Einkaufsregale deutscher Supermärkte kommen, die außerhalb Deutschlands erprobt wurden. Dass hierbei die Interessen sowohl der deutschen Landwirte, vor allem aber auch der deutschen Verbraucher auf der Strecke bleiben, ist einleuchtend.

Es ist daher dringend notwendig, dem ersten Schritt, den Kennzeichnungsregelungen, weitere Schritte folgen zu lassen. Dazu gehören die Aufhebung des Moratoriums gegen die Grüne Gentechnik auch in Deutschland, ein großflächiger Erprobungsanbau und praktikable Regelungen zur Koexistenz. Nur so kann ein positives Signal für Deutschland im Jahr der Innovation gesetzt werden.

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