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Kreis Löbau-Zittau: Bodenanalysen ergaben bislang keine Hinweise auf erhöhte Dioxinwerte

Löbau / Zittau (aho/lme) – Die Bodenproben von zwei Geflügelbetrieben mit Freilandhaltung im Landkreis Löbau-Zittau weisen aus Sicht des Landratsamtes keine Auffälligkeiten auf. Allerdings wurde jetzt in einem Betrieb erheblich mit Dioxinen kontaminierte Einstreu aus Sägespänen festgestellt.

Das Landratsamt veröffentlicht jetzt eine Bewertungen zu den ermittelten Untersuchungsergebnissen: 1. Bodenbelastung: Der Dioxinengehalt des Bodens liegt zwischen 0,38 und 3,3 ng I-TEQ/kg Trockensubstanz und damit nach Einschätzung des Fachdienstes Planen/Bauen/Umwelt weit unter den nach Bundesbodenschutzverordnung festgesetzten Grenzwert. 2. Bei einem Zielwert unter von 5 ng I-TEQ/ kg Bodentrockenmasse gibt es nach Empfehlungen des 2. Berichtes der Bund/ Länderarbeitsgruppe „Dioxin“ keine einschränkende Handlungsempfehlung zur landwirtschaftlichen Bodennutzung. 3. In einer der beiden Tierhaltungen liegt ein Untersuchungsbefund zur Beprobung der Einstreu (Sägespäne) vor, die eine erhebliche Kontamination mit 340 ng/kg PCDD/F-TEQ aufweist. Eine mögliche Ursache könnte hier die Verwendung imprägnierten Holzes sein. Zudem stimmt die chemische Grundstruktur der nachgewiesenen Einzelverbindungen (Kongenere) des Dioxingemisches mit denen der beanstandeten Eierproben überein, so dass hier mit hoher Wahrscheinlichkeit die Ursache der Kontamination ermittelt ist. 4. Bei der zweiten Tierhaltung ist eine veterinärtoxikologische Bewertung vorgesehen, um zu prüfen, ob die äußerst geringe Kontamination des Bodens Ursache für eine Belastung von Geflügelerzeugnissen sein kann oder ob andere bestandsbezogene Quellen in Betracht kommen könnten. Bei differenzierter Bewertung möglicher Kontaminationsursachen ist zu berücksichtigen, dass die Messwerte bei Lebensmitteln im Pikogrammbereich/g (1pg sind 0,000 000 000 001 Gramm), beziehungsweise bei Boden im Nanogrammbereich/kg (1ng sind 0,000 000 001 Gramm ) liegen. Am 13. Januar soll eine Beratung aller am Prozess Beteiligten in Dresden erfolgen und die weitere Vorgehensweise festgelegt werde. In diesem Zusammenhang wird das Gebiet um Hirschfelde in diesem Jahr verstärkt in die Untersuchung von Produkten landwirtschaftlicher Erzeuger einbezogen. Seit dem 1. Januar 2005 gilt für Eier aus Freilandhaltung der gleiche Höchstgehalt an Dioxin wie für Eier aus Käfighaltung, nämlich drei Picogramm Toxizitätsäquivalente Dioxine pro Gramm Eifett. Erhöht Dioxin-belastete Freilandeier sind im Sinne Artikel 1 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 466 / 2001 nicht verkehrsfähig. Nach dem sächsischen Sonderprogramm „Dioxin“ sind in diesem Jahr in mehreren Landkreisen und Gebieten Lebensmittelproben entnommen worden, unter anderem in den vom Elbehochwasser überschwemmten Bereichen, in der näheren Umgebung von Müllverbrennungsanlagen und Sonderabfalldeponien.

Bisher hat das Landratsamt die zwei direkt vermarktenden Geflügelhalter nicht benannt. Auch die Höhe der Dioxinbelastung der Eier und des Geflügelfleischs wird den Konsumenten ohne Begründung verschwiegen.

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