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Bundesrat will strengere Anforderungen beim Schächten

Berlin (aho/lme) – Der Bundesrat hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 4 a des Tierschutzgesetzes beschlossen, der die Anforderungen an die Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten von Tieren, dem so genannten Schächten, verschärft. Zukünftig darf nach Willen der Länder eine Genehmigung nur noch erteilt werden, wenn der Antragsteller gegenüber der Behörde Beweise erbringt, dass das Schächten aus religiösen Gründen zwingend erforderlich ist und bei dem Tier keine zusätzlichen Schmerzen auftreten werden.

Damit reagiert der Bundesrat auf die veränderte Verfassungssituation seit dem „Schächt-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2002 und der Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz im Mai 2002. Seither stehen sich mit der Religionsfreiheit und dem Tierschutz zwei verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgüter gegenüber, zwischen denen durch Änderung des einfachen Rechts ein Ausgleich zu schaffen ist, heißt es in der Entwurfsbegründung.

Um ein einheitliches Tierschutzniveau in ganz Deutschland herzustellen, sieht der Gesetzesantrag vor, dass von den getroffenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens nicht durch Landesrecht abgewichen werden darf.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese legt ihn zusammen mit ihrer Stellungnahme innerhalb von sechs Wochen dem Deutschen Bundestag vor.

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes Drucksache 424/07 (Beschluss)

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