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FLI: „Eintrag von MAP in die Lebensmittelkette so gering wie möglich halten“

Greifswald-Insel Riems (aho/lme) – Seit Jahren weisen im In – und Ausland Human – und Veterinärmediziner auf die lebensmittelhygienische Relevanz des Paratuberkuloseerregers Mycobacterium avium paratuberculosis (MAP) hin. Zumeist bleiben die Appelle ungehört oder werden überhört.

Jetzt kommt von ganz unerwarteter Seite plötzlich Schützenhilfe: Im soeben erschienenen Tiergesundheitsjahresbericht 2006 des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) (7. Jahrgang 2007, Redaktionsschluß September 2007) schreibt Frau Dr. Köhler im Kapitel IV Nr. 13, S. 84-87 im Abschnitt „Gefährdung des Menschen“ (S. 86) folgendes:

„Nach wie vor wird eine Bedeutung von MAP in der Pathogenese von Morbus Crohn (MC), einer chronischen entzündlichen Erkrankung des Gastrointestinaltraktes beim Menschen, kontrovers diskutiert. Die Hinweise auf eine ursächliche Beteiligung von MAP an MC scheinen sich durch zwei kürzlich veröffentlichte Studien weiter zu erhärten. In einer der Studien konnte nachgewiesen werden, das MC durch eine Behandlungmit anti-mykobakteriell wirksamen Antibiotika erfolgreich behandelt werden kann.

Als Infektionsquellen für den Menschen kommen nach Ansicht der Befürworter der Theorie Milch und Milchprodukte, aber auch kontaminiertes Fleisch und Gemüse in Betracht. Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes gilt es deshalb, durch Hygiene- und Bekämpfungsmaßnahmen in betroffenen Beständen den Eintrag von MAP in die Lebensmittelkette so gering wie möglich zu halten“.

Auch das EU – Recht fordert grundsätzlich einen vorbeugenden Verbraucherschutz.

Basisverordnung zum neuen EG-Lebensmittelsmittelrecht:
VERORDNUNG (EG) Nr. 178/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit

Artikel 7, Vorsorgeprinzip

(1) In bestimmten Fällen, in denen nach einer Auswertung der verfügbaren Informationen die Möglichkeit gesundheitsschädlicher Auswirkungen festgestellt wird, wissenschaftlich aber noch Unsicherheit besteht, können vorläufige Risikomanagementmaßnahmen zur Sicherstellung des in der Gemeinschaft gewählten hohen Gesundheitsschutzniveaus getroffen werden, bis weitere wissenschaftliche Informationen für eine umfassendere Risikobewertung vorliegen.

Der Tiergesundheitsjahrebericht 2006 ist beim FLI erhältlich.

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Weitere Informationen hier.