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Staatsanwaltschaft Oldenburg: Fleisch teilweise nicht zum Verzehr geeignet

Oldenburg (aho/lme) – Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat im Auftrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg weitere 30 Fleischproben untersucht. Die Proben wurden Schweineköpfen, Kopffleisch und anderem Schweinefleisch entnommen, das von dem Betrieb in Lohne in einem externen Kühlhaus eingelagert worden war.

Wie die Staatsanwaltschaft Oldenburg mitteilte, waren vier der 30 Proben nach der mikrobiologischen Untersuchung für den menschlichen Verzehr nicht geeignet. Es handelt sich dabei um Schweineköpfe ohne Ohren, Schweinebacken mit Fettanteil, Schweinemasken ohne Schwarte und Schweineschnauzen. Nach den bisherigen Ermittlungen ist nicht auszuschließen, dass dieses Fleisch zumindest teilweise für den Export bestimmt war.

Das Ermittlungsverfahren war aufgrund von eidesstattlichen Versicherungen rumänischer Arbeiter eingeleitet worden, die in dem Lohner Betrieb tätig waren. Diese hatten angegeben, dem Betrieb seien seit März 2007 jeweils am Wochenende große Mengen verdorbener Schweineköpfe angeliefert worden. Die Arbeiter hätten das verdorbene Fleisch von den Köpfen lösen und mit ordnungsgemäßem Fleisch mischen müssen.

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