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Wettbewerbszentrale scheitert: Siegel „Tiergerechte Haltungsform“ für Eier zulässig

tiergerechte_haltungsformOldenburg (lme) – Die Deutsche Vereinigung für Geflügelwissenschaft e.V. darf weiterhin das Siegel „Tiergerechte Haltungsform“ für Eier aus tiergerechter Legehennenhaltung vergeben. Am 10. Dezember fällte das Landgericht Oldenburg ein erstinstanzliches Urteil und wies die Klage der Bad Homburger Wettbewerbszentrale wegen irreführenden Werbung gegen die Siegelnutzerin, die Deutsche Frühstücksei GmbH & Co. KG in vollem Umfang ab (Urteil vom 10. Dezember 2009, Az. 15 O 1634/09, nicht rechtskräftig).

Die Deutsche Vereinigung für Geflügelwissenschaft e.V. ist eine Länderorganisation in der Weltvereinigung der Geflügelwissenschaft WPSA World`s Poultry Science Association, in der rund 7.000 Geflügelfachleute vereinigt sind. Die 1952 gegründete Deutsche Vereinigung für Geflügelwissenschaft e.V. repräsentiert mehr als 380 Geflügelexperten mit einem breit gefächerten Arbeitsgebiet. Die Organisation hatte vor gut einem Jahr das Siegel „Tiergerechte Haltungsform“ vorgestellt hat. „Das Siegel ist die Konsequenz jahrelanger Forschungen und wissenschaftlicher Studien auf dem Gebiet der Legehennenhaltung, deren Entwicklungen wir in Deutschland seit über 50 Jahren begleiten. Während bei anderen Prüf- und Kontrollsystemen das Produkt im Fokus steht, ist unser Siegel eine systembezogene
Auslobung von tiergerechten Haltungsformen“, so Dr. Behr, Vizepräsident der Deutschen Vereinigung für Geflügelwissenschaft e.V. Dabei basiert die Zulassung von Legehennenhaltungsbetrieben neben einem fundierten Kriterienkatalog auch auf der Kontrolle durch unabhängige Zertifizierungsstellen.

Doch genau dies bezweifelt die Bad Homburger Wettbewerbszentrale e.V., die im Sommer dieses Jahres ein Gerichtsverfahren gegen einen der Siegelnutzer angestrengt hatte. Der Vorwurf: „irreführende Werbung“ und Verbrauchertäuschung, da durch Auslobung des WPSA-Siegels „Tiergerechte Haltungsformen“ auf der Verpackung der Eindruck entstünde, dass derart gekennzeichnete Betriebe mehr für den Schutz der Legehennen leisten würden als andere.

„Wir sind sehr froh, dass sich das Gericht unserer Überzeugung angeschlossen hat, und gehen davon aus, dass die eingetretenen Verunsicherungen und Verzögerungen zur Nutzung unseres Siegels bei den Eierproduzenten ebenso wie im Handel nunmehr überwunden sind.“, so Dr. Behr nach der Urteilsverkündung. Darüber hinaus verfolgt die Deutsche Vereinigung für Geflügelwissenschaft auch den Gedanken einer fortschreitenden Weiterentwicklung der Legehennenhaltung mit dem Siegel, denn beteiligte Legehennenhalter verpflichten sich, der Geflügelwissenschaft Daten zur Verfügung zu stellen. So können zahlreiche Informationen gewonnen und ausgewertet werden, die die Wissenschaft in die Lage versetzen, ihre Arbeit noch zielgerichteter und effizienter im Bereich aller Haltungsformen von Legehennen zu gestalten.

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