Gewerbsmäßiger Betrug mit Bio-Schweinen
Bielefeld (lme) – Die I. Große Wirtschaftsstrafkammer des Bielefelder Landgerichts hat am Montag zwei Schweinemäster wegen gewerbsmäßigen Betrugs mit falschen Bioschweinen zu Bewährungsstrafen verurteilt. Darüber berichtet die „Neue Westfälische“. Der 55-jährige Landwirt aus Espelkamp und seine 26 Jahre alte Tochter hatten zugegeben, in den Jahren 2005 und 2006 gegen die EU-Öko-Richtlinie verstoßen zu haben. Dabei sei ein Schaden von insgesamt rund 340.000 Euro entstanden. Bei dem 55-Jährigen ging es um 5.300 Schweine und einen Sachschaden von 290.000 Euro, bei der Tochter um 1.330 Tiere und rund 50.000 Euro Schaden. Das Gericht verhängte gegen den Vater eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten, gegen die Tochter von zehn Monaten, so die „Neue Westfälische“.
Der Mann hatte außerdem eine Betriebsstätte nicht angemeldet und sie damit den Kontrollen entzogen. Dies sei besonders schwerwiegend, sagte der Vorsitzende Richter, Wolfgang Korte. All die Verstöße sollten den Betrug verschleiern. Zudem seien erhebliche Mengen konventionelles Futter gekauft worden.
Für härtere Strafen habe das Gericht keinen Anlass gesehen, berichtet die Zeitung. Es habe sich schließlich nicht um „Gammelfleisch“ gehandelt. Zudem sei der materielle Schaden gering, weil die Käufer die Schweine ebenfalls zu Bio-Preisen weiterverkauft hätten. Die Endverbraucher hätten den Betrug kaum bemerkt. Hoch sei dagegen der „Vertrauensschaden“. „Der war für das Gericht aber nicht ermittelbar“, zitiert die Zeitung den Richter. Nicht zuletzt bestehe kaum Wiederholungsgefahr. Vater und Tochter seien in der Privatinsolvenz. Der Hof soll zwangsversteigert werden, so das Blatt abschießend.
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