Lebensmittel - Markt - Ernährung®
Lebensmittel - Markt - Ernährung
  

powered by ...

Gericht: Schüler haben kein Recht auf veganes Essen

richter_hammerBerlin (VG) – Auf ein veganes Mittagessen an Berliner Ganztagsschulen besteht nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin kein Anspruch.
Der Kläger ist Vater einer 2007 geborenen Tochter, die eine Ganztagsgrundschule in Berlin-Köpenick besucht. Nach dem Berliner Schulgesetz umfasst das Angebot der ergänzenden Betreuung an der Ganztagsschule grundsätzlich ein kostenbeteiligungspflichtiges Mittagessen. Der Kläger macht geltend, seine Tochter ernähre sich aus ethischen Gründen vegan. Seine Forderung, ihr ein entsprechendes Essen zur Verfügung zu stellen, lehnte das Bezirksamt ab, solange nicht ein ärztliches Attest über die Notwendigkeit dieser Ernährung vorgelegt werde. Hierin sieht der Kläger einen Verstoß gegen die Gewissensfreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz, weil die Schulspeisung auf andere, religiös oder gesundheitlich begründete Essgewohnheiten Rücksicht nehme. Die bisherige Praxis schließe seine Tochter zudem aus der Gemeinschaft aus.

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts lehnte die Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine hiergegen gerichtete Klage ab; diese habe keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Die Schule habe einen weiten Gestaltungsspielraum bei der Frage, wie sie die Verpflichtung zur Bereitstellung eines Schulmittagessens erfülle. Daher könne die Entscheidung nur auf Fehler bei der Ausübung des schulorganisatorischen Ermessens geprüft werden. Solche Fehler lägen hier nicht vor. Die Schule orientiere sich bei der Bereitstellung des Schulmittagessens an den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), die eine vegane Ernährung für Kinder und Jugendliche gerade nicht empfehle. Eine rechtliche Verpflichtung, die gesamte Vielfalt verschiedener Ernährungsüberzeugungen von Eltern und Kindern (wie z. B. Steinzeiternährung, Low Carb, Low Fat, Rohkost, Trennkost, Fruitarismus und Veganismus) zu berücksichtigen, bestehe nicht, zumal die tägliche Zubereitung von wenigen veganen Speisen in Großküchen auf erhebliche Schwierigkeiten stoße. Die Tochter des Klägers werde auch nicht gezwungen, entweder das (nicht vegane) Schulessen oder gar nichts zu essen und den anderen Schulkindern beim Verzehr des Mittagessens zuzuschauen. Sie könne am Mittagessen teilnehmen, indem sie etwa eigenes Essen mitbringe und vor Ort aufwärme oder– wie bereits in der Vergangenheit geschehen – sich selbst veganes Essen in die Schule liefern lasse. Hierdurch werde sie auch nicht ausgegrenzt, weil aufgrund der Vielfalt des täglichen Bedarfsangebotes nicht jedes Kind das Gleiche esse.
Gegen den Beschluss ist die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.
Beschluss der 3. Kammer vom 9. Mai 2016 (VG 3 K 503.15)

Reply to “Gericht: Schüler haben kein Recht auf veganes Essen”

Suche



Datenschutzerklärung

Betrug und Täuschung in der Bio-Land- u. Lebensmittelwirtschaft
EHEC: Ein Erreger macht Karriere
Nitrat: Vom Schadstoff zum wichtigen Nährstoff
Mycobacterium avium paratuberculosis in Lebensmitteln
Qualität und Gesundheitswert von Bio-Produkten
Acrylamid: Nullrisiko deutlich gesenkt



Wissenschaftlerin: Nur reiche Länder können sich 'Bio' leisten - auf Kosten der Armen


Lebensmittelsicherheit


mycobakterien


Handlungsbedarf: Wissenschaftler weisen MAP in Rindfleisch nach

Derio (aho/lme) Wissenschaftlern von Baskischen Institut für Landwirtschaftliche Forschung und Entwicklung 'Neiker-Tecnalia' im spanischen Derio ist es gelungen, den Erreger der Paratuberkulose 'Mycobacterium avium paratuberculosis' (MAP) in der Muskulatur von Rindern und Kühen zum Zeitpunkt der Schlachtung nachzuweisen.
Weitere Informationen hier.