Rhein-Sieg-Kreis: Kontrollen in Lebensmittel-Betrieben ab sofort gebührenpflichtig
Rhein-Sieg-Kreis (ke) – Auch planmäßige Kontrollen in Lebensmittelbetrieben sind nun gebührenpflichtig. Das hat die nordrhein-westfälische Landesregierung per Verordnung vom 26. April 2016 beschlossen. Damit muss der Rhein-Sieg-Kreis für die sog. risikoorientierten Plankontrollen ab sofort Gebühren erheben.
Bisher waren nur Nachkontrollen und anlassbezogene Kontrollen gebührenpflichtig, also Überprüfungen in den Fällen, in denen die Betriebe den zusätzlichen Aufwand durch Mängel selbst verursacht haben. Durch die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung seitens des Landes wird die Gebührenpflicht nun deutlich ausgeweitet.
Eröffnet ein neuer Betrieb, so ist zunächst eine Abnahmekontrolle notwendig. Diese bleibt auch weiterhin gebührenfrei. Gemäß eines landesweit gültigen Kriterienkatalogs wird anschließend eine Risikobewertung vorgenommen, anhand derer die Häufigkeit der künftigen Kontrollen festgelegt wird. In die Risikobewertung fließen verschiedene Aspekte ein. Dazu gehören die verarbeiteten Materialien – Hackfleisch oder roher Fisch bergen beispielsweise ein höheres Risiko als abgepackte Waren – aber auch dokumentierte Eigenkontrollen, Hygiene, Kühlung und vieles mehr. Das Ergebnis kann ein Prüf-Rhythmus von drei Jahren sein, möglicherweise werden aber auch mehrere Kontrollen pro Jahr nötig.
Bislang fielen für diese sog. risikoorientierten Plankontrollen keine Gebühren an. Durch die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung werden für Kontrollen von bis zu 60 Minuten Zeitumfang vor Ort 57 Euro fällig, zusätzlich ist – unabhängig von der tatsächlichen Entfernung – eine pauschale Wegstreckenentschädigung in Höhe von 20 Euro zu entrichten. Überschreitet der Aufwand für die amtliche Kontrolle vor Ort den Zeitrahmen von 60 Minuten, wird die Höhe der Gebühr nach dem tatsächlichen Zeitaufwand berechnet.
Aber: „Die Unternehmen können den Prüf-Rhythmus beeinflussen. Sie können ihn zu ihren Gunsten verbessern, indem sie beispielsweise eine gute Dokumentation und hohe Hygiene-Standards nachweisen“, erklärt Dr. Johannes Westarp, der zuständige Abteilungsleiter im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
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