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Untersuchungsergebnisse zu Fipronil in Eiern und Geflügelfleisch

(BVL) – Im Zuge der illegalen Verwendung des Wirkstoffs Fipronil in Schädlingsbekämpfungsmitteln im Spätsommer vergangenen Jahres hat die Europäische Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten ein europaweites Ad hoc Programm initiiert. Eier und Geflügelfleisch/-fett wurden auf Fipronil und 67 andere Stoffe (Akarizide und Biozide) untersucht, bei denen eine mögliche illegale Anwendung, insbesondere zur Bekämpfung der roten Vogelmilbe, denkbar erscheint. Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin mitteilt, wurde in 92 % der untersuchten Proben kein Fipronil nachgewiesen. Von den positiven Proben überschritt keine die vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) als potentiell gesundheitlich bedenklich angesehenen Fipronilgehalte.

In Deutschland haben die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden in den Bundesländern im Rahmen des EU Ad hoc Programms insgesamt 2.149 Proben genommen und dabei 16.672 Analyseergebnisse erzielt. Bei 8 % der Lebensmittelproben konnten Fipronil-Rückstände nachgewiesen werden.

Kein Fipronilgehalt oberhalb der Referenzdosis

1.441 Hühnereier wurden bundesweit für das Ad hoc Programm auf Fipronil untersucht. In 7 % der Proben (103 Eier) konnte der Wirkstoff nachgewiesen werden. In 4 % der Proben (57 Eier) überschritt der Fipronilanteil den gesetzlich vorgeschriebenen Rückstandshöchstgehalt von 0,005 mg/kg. Der höchste gemessene Fipronilgehalt betrug 0,45 mg/kg. Keine der Proben überschritt den vom BfR als potentiell gesundheitlich bedenklich angesehenen Wert für den Verzehr von Eiern von 0,72 mg/kg.

Außerdem wurden Muskulaturproben von Masthähnchen und ‑hühnern sowie von Legehennen (Suppenhühnern) untersucht. Bei den Masttieren konnte lediglich in vier von 161 Proben (2 %) Fipronil nachgewiesen werden. Keine der Proben überschritt den geltenden Rückstandshöchstgehalt von 0,005 mg/kg. Bei den Suppenhühnern wurde in 21 von 90 Fällen (23 %) Fipronil nachgewiesen. 9 % der Proben (8) überschritten den Höchstgehalt. Jedoch lag selbst der höchste nachgewiesene Fipronilgehalt mit 0,175 mg/kg weit unterhalb des vom BfR als potentiell gesundheitlich bedenklich angesehenen Wertes für den Verzehr von Hühnerfleisch von 0,77 mg/kg.

Darüber hinaus wurden vereinzelte Proben von Eiklar, Eidotter und Suppenhühner-Fett analysiert. Der höchste hier gemessene Fipronilgehalt betrug 0,053 mg/kg.

Rückstandshöchstgehalte sind Grenzwerte für Rückstände in Lebensmitteln, die EU-weit für jeden Wirkstoff und aufgeschlüsselt nach Produkten festgelegt werden. Sind Wirkstoffe zur Schädlingsbekämpfung auch Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, so gilt die Verordnung (EG) Nr. 396/2005. Für Eier und Geflügelfleisch ist dort für Fipronil ein Höchstgehalt von 0,005 mg/kg festgelegt, welcher der analytischen Bestimmungsgrenze entspricht. Eine Überschreitung des Rückstandshöchstgehalts ist nicht gleichbedeutend mit einer Gesundheitsgefahr für die Verbraucher.

Die Bewertungen der Fipronilgehalte des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) beziehen sich auf die akute Referenzdosis (ARfD). Laut BfR ist nach derzeitiger Datenlage und wissenschaftlichem Kenntnisstand eine gesundheitliche Gefährdung unwahrscheinlich, solange die maximale tägliche Aufnahmemenge unterhalb der ARfD bleibt.

Europäische Zusammenarbeit

Die deutschen Proben für das EU Ad hoc Programm wurden im Zeitraum vom 1. Januar bis 15. November 2017 genommen, d. h. auch ältere Proben wurde infolge des Fipronil-Geschehens im Spätsommer vergangenen Jahres nachträglich auf einen oder mehrere der verbotenen Wirkstoffe untersucht.

Die Untersuchungsergebnisse wurden von den Bundesländern an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übermittelt. Das BVL hat die Daten aufbereitet und validiert und an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) weitergeleitet.

Die EFSA hat die Daten für alle EU-Mitgliedstaaten, die an dem Ad hoc Programm teilgenommen haben, in ihrem Report „Occurrence of residues of fipronil and other acaricides in chicken eggs and poultry muscle/fat“ am 30. April 2018 veröffentlicht (www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/pub/5164).
Dieser Report bezieht sich allerdings nur auf Proben, die vom 1. September bis zum 30. November 2017 gewonnen wurden.

Nationale Untersuchungsprogramme

Die im Rahmen des EU Ad hoc Programms gesammelten Daten aus Deutschland werden auch in den vom BVL veröffentlichten Nationalen Rückstandskontrollplan mit einfließen (www.bvl.bund.de/nrkp).

Darüber hinaus wurde von den zuständigen deutschen Behörden ein nationales Sonderprogramm zu Ei-haltigen Lebensmitteln initiiert. Das Programm wurde im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans (www.bvl.bund.de/buep) durchgeführt. Die Untersuchungsergebnisse zu Fipronil wurden bereits vor der Fertigstellung des Gesamtberichts am 4. April 2018 vom BVL veröffentlicht.

Weiterführende Informationen

Tabelle zu den deutschen Fipronil-Daten des EU Ad hoc Programms.
Ausführliche Tabelle zu den deutschen Daten des EU Ad hoc Programms:
https://www.bvl.bund.de/tabelle_ad_hoc_programm

Auswertungsbericht der EFSA.

Informationen des BfR zu Fipronil.

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