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Krankenhausreif: Rottweiler verletzte Fünfjährigen schwer +++ Leinen- und Maulkorbzwang missachtet

Köln (aho) – Ein kleiner Junge ist von einer Rottweiler-Hündin an Silvester (31.12.10) in Köln-Longerich angegriffen und schwer verletzt worden. Nach bisherigen Ermittlungen der Polizei Köln war das Kind gemeinsam mit seiner Oma (52) in einem Park spazieren und spielte mit dem Hund seiner Großmutter. Plötzlich lief ein Rottweiler, der weder einen Maulkorb trug, noch angeleint war, auf den Fünfjährigen zu. Unvermittelt griff das Tier den Jungen an und fügte ihm schwere Verletzungen zu, so die Polizei. Die Oma zog den großen Hund umgehend am Halsband von dem Jungen weg und legte sich unverzüglich auf ihren Enkel, um ihn vor weiteren Attacken des großen Tieres zu schützen. Durch ihr beherztes Eingreifen erlitt sie mehrere Hämatome (Blutergüsse), die ihr der Hund zufügte.

Kurz darauf kam der 34-jährige Besitzer der Hündin angelaufen, zog diese von der Frau und dem Kind weg und leinte sie an. Er hatte, wie er gegenüber den eingesetzten Beamten erklärte, seinen Hund bei Erreichen der Hundefreilauffläche abgeleint. Plötzlich sei die zweijährige Hündin losgelaufen, so dass er sie aus den Augen verloren habe. Als er die Schreie eines Kindes gehört habe, sei er sofort zur Hilfe geeilt.

Bei dem Angriff des Hundes wurde der Fünfjährige erheblich an Kopf und Nacken verletzt. Der Junge wurde umgehend zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Nach Angaben des behandelnden Arztes werden ihn die späteren Narben sein Leben lang zeichnen.
Der kleine Junge sowie seine Familie werden von einem Opferschutzbeauftragten der Polizei Köln betreut.

Der Rottweiler wurde eingefangen und an die Einsatzkräfte eines Tiertransportwagens übergeben. Das zuständige Ordnungsamt ist informiert und hat das Ermittlungsverfahren gegen den Besitzer des Tieres wegen des Verstoßes gegen die Hundeverordnung eingeleitet. Aus ihr geht hervor, dass Rottweiler einen Maulkorb tragen müssen und nur angeleint geführt werden dürfen. strafrechtlich wird sich der 34-Jährige wegen Körperverletzung zu verantworten haben, so die Polizei köln abschließend.

10 Kommentare, Kommentar oder Ping

  1. BillyJean

    Armes Kind :(.
    Dem Besitzer müsste man nen Halteverbot auferlegen unverantwortlich sowas und durch sollch aktionen, werden pflichtbewusste Halter in den Dreck gezogen.

  2. BlackCloud

    Wieso musste die Hündin eingefangen werden? Ich dachte, sie wurde vom Besitzer angeleint? Was denn jetzt?

    Es ist schade um den Jungen und seine Oma, aber ich glaube, die Hündin stand auch enorm unter Stress – es wurde bereits Vormittags in Köln erheblich mit Silvesterknallern geböllert, auch meine Hündin stand da sehr unter Stress und hat sogar den heißgeliebten Nachbarsrüden angekeift. Der Besitzer hätte den Hund niemals ableinen dürfen.

  3. Marco

    Sorry für den Jungen.

    Der Hundehalter hätte seoinen Hund nicht ohne Leine laufen lassen dürfen.
    Das ist jetzt keine Ausrede: Es wird immer nur gesagt der Hund hat. Was hat das Kind dem Hund getan???
    Ich bin selbst Hundebesitzer, würde meinen Hund aber nie alleine in die NÄHE von Kindern lassen.
    Ein Hund beisst nur wenn er sich bedroht fühlt, oder in die Enge getrieben wird.

  4. Es ist natürlich traurig aber es war nun mal eine Hundefreilauffläche (Wald) und kein Spielplatz ! Da haben Kinder auch nicht zu suchen.

    Wie ich gelesen habe wurde der Hund auch gefördert Hundeschule & Co. Er war Angemeldet und Versichert!

    Man sollte jetzt nur Hoffen das der Kleine Malik Gesund wird .

  5. BillyJean

    Sorry Sandra, aber wenn der Hund „gefördert“ gewesen wäre, durch Hundeschule ect. dann hätte der Hund beim ERSTEN Rückruf des Besitzers gehört….dem war aber nicht der Fall.
    Ergo hatte der Hund und der Besitzer eigentlich gar kein Recht frei rumzulaufen, wenn er nicht erzogen ist/war und nicht abrufbar ist.
    Und freilauffläsche hin oder, es ist nach wie vor ein öffentlicher Platz und wenn ich mich recht besinne stehen dort Schilder wo meist drauf steht, das die Hunde auf eigene Gefahr rumlaufen dürfen und der Besitzer für ALLES was dort geschieht, Haftbar gemacht wird.
    Da die Oma selber einen Hund hatte und mit ihm draussen, ist es wohl mehr als logisch das sie ihren Enkel mitnimmt, wenn sie ihn zur Aufsicht hatte, oder würdest du zum Gassi gehen, ein 5 jähriges Kind alleine lassen, ganz gleich wie lange?!?

  6. BlackCloud

    Es ist richtig, ein Hundehalter hat eine Aufsichtspflicht gegenüber seines Hundes, die hat er einzuhalten.

    Und der Hund war nicht gemeldet, das war wieder ein lieber Mitbürger (er heißt Oktay A.), der das Gesetz umgehen wollte.

    Nóchmal: es war Silvester, der Hund wohlmöglich nicht schussfest – man lässt keinen nicht schussfesten Hund von der Leine, da kann ein noch so gut erzogener Golden Retriever vor lauter Stress durchdrehen!

    Es ist einfach nur schade, dass durch die Dummheit solcher Besitzer immer die Falschen drunter leiden müssen …

  7. BillyJean

    Danke Black Cloud….
    Meine 1 jährige DSH Mixhündin ist Schussfest, dennoch lasse ich sie bei sowas nicht frei laufen…..
    Alleine schon bei der vorstellung, sie könnte nen Knaller zwischen die Pfoten bekommen und sie dreht ab, neeee neeee

  8. Aradis

    Habe eben den Beitrag in Stern TV gesehen.
    Der Junge macht… – ich sag’s mal durch die Blume: Er macht einen überaus „selbstbewussten“ Eindruck.
    Daher kann ich mir schon vorstellen, wie die Sache abgelaufen ist.
    Der Junge hatte einen Stock in der Hand. Der Hund kommt dazu, will spielen. Der Junge provoziert den Hund (ja, derartig „selbstbewusste“ Kinder wirken überaus provokant), schlägt womöglich sogar mit dem Stock nach ihm und zack, schon ist es passiert. Dazu dann noch die hysterische Oma. Das passt.
    Es tut mir leid, was da passiert ist. Wirklich!
    Aber ganz ehrlich…für den Hund und seinen Besitzer tut es mir mindestens genauso leid wie für den Jungen.

  9. I’m impressed! You’ve managed the almost imposlisbe.

Reply to “Krankenhausreif: Rottweiler verletzte Fünfjährigen schwer +++ Leinen- und Maulkorbzwang missachtet”

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