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Erfolgreiche Verhaltensprüfungen von Hunden befreit von Leinen- und Maulkorbzwang

mann_hund.jpgDüsseldorf (aho) – Das Amt für Verbraucherschutz der Stadt Düsseldorf weist Hundehalter auf die Möglichkeit einer Verhaltensprüfung von Hunden hin, um eine Befreiung von der Leinen beziehungsweise Maulkorbpflicht zu erwirken. Interessenten können sich beim Amt für Verbraucherschutz unter der Telefonnummer 89-93242 zu den nächsten Prüfungen anmelden.

Am 18.12.2002 hat der nordrhein-westfälische Landtag das Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) beschlossen. Halter von Hunden bestimmter Kategorien (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Kreuzungen dieser Rassen sowie Kreuzungen mit anderen Rassen und Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall durch amtstierärztliches Gutachten festgestellt wurde) können über eine erfolgreich abgelegte Verhaltensprüfung beim Amtstierarzt eine Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang beantragen. Die Befreiung vom Leinenzwang gilt nicht innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile sowie in bestimmten Bereichen beziehungsweise bei bestimmten Anlässen. Ziel der Verhaltensprüfung ist nicht die Überprüfung des Wesens des Hundes in seiner Gesamtheit, sondern das Erkennen übersteigerter, nicht vertretbarer Aggressionen, die sich in gefährlicher Weise unmittelbar auf Menschen oder mittelbar auf mitgeführte Hunde auswirken können. Es soll nachgewiesen werden, dass ein Hund aufgrund seines individuellen Aggressionsverhaltens keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, wenn er von einer bestimmten Person ohne Leine und/oder Maulkorb geführt wird. In der Prüfung wird ein Hund deshalb im Wesentlichen solchen Reizen und Situationen ausgesetzt, die in der Vergangenheit als Auslöser für Beißunfälle ermittelt wurden.

Die Verhaltensprüfung umfasst unter anderem folgende Elemente (Prüfelemente):

1. Überprüfung des Gehorsams des Hundes,
2. Verhalten bei Kontakt mit Personen in Bewegung (Jogger, Skater, Radler), die auch in engen räumlichen Kontakt zum Hund treten,
3. Verhalten bei Konfrontation mit unerwarteten Begebenheiten (zum Beispeil Aufspannen eines Schirmes; Fallenlassen eines Schlüsselbundes; Kontakt mit nicht normal reagierenden Personen),
4. Verhalten des Hundes bei Konfrontation mit Geräuschen (zum Beispiel Fahrradklingel, Geschrei, Trillerpfeife),
5. Verhalten im Straßenverkehr oder in einer vergleichbaren Gegebenheit,
6. Verhalten beim Kontakt mit anderen, auch gleichgeschlechtlichen Hunden,
7. Verhalten des angebundenen Hundes ohne die Halterin oder den Halter in normalen Kontaktsituationen mit fremden Personen und Hunden.

Für Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden kann die Verhaltensprüfung für eine Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle, also nicht dem Amtstierarzt durchgeführt werden. Diese Sachverständigen oder sachverständigen Stellen können über das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), Leibnitzstraße 10, Recklinghausen erfragt werden.

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