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Ermittlungsgruppe Tierschutz bei der Stuttgarter Polizei deckt haarsträubende Fälle auf

Stuttgart (aho) – Die Ermittlungsgruppe Tierschutz bei der Stuttgarter Polizei berichtet. Seit 1985 ist die Ermittlungsgruppe Tierschutz bei der Polizeihundeführerstaffel angesiedelt. Im Laufe der Jahre ist die Zahl ihrer Mitarbeiter stetig gestiegen – heute zählt sie fünf Polizisten.

Sie überwachen die Einhaltung der artgerechten Haltung von Tieren in der Landeshauptstadt, von den gängigen Haustieren bis hin zu den in Mode gekommenen Exoten – Schlangen und andere Reptilien. Polizeiliche Ermittlungen werden eingeleitet, wenn Hunde in Beißereien verwickelt waren oder gar Menschen angegriffen haben, wenn es zu Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen durch Tiere aller Art kommt. Die Polizei wird auch tätig, wenn Mensch und Tier in ihrer Wohnung verwahrlosen, zu viele Tiere in einer Wohnung gehalten werden, Tiere sich unkontrolliert vermehren. Letzteres kann sich zu einer gesundheitlichen Gefährdung Dritter auswachsen, in solchen Fällen wird das Gesundheitsamt eingeschaltet.

Auch in ausgefallenen Fällen ermitteln die Beamten: So gegen den Unbekannten, der einem Fuchs eine große Metallglocke um den Hals gehängt hat. Als „Bimmelfüchsle“ macht der Fuchs Schlagzeilen. Versuche, ihn mit einer Lebendfalle einzufangen, um ihn von der Glocke zu befreien, scheiterten. Der Fuchs durchstreift nach wie vor den Stuttgarter Osten – Tierfreunde füttern ihn.

Rund 750 Vorgänge aller Art sind bei der Ermittlungsgruppe Tierschutz jedes Jahr abzuklären und müssen in den allermeisten Fällen am Ort der Tierhaltung überprüft werden. In der Regel erfahren die Beamten von Missständen bei Tierhaltung oder Tierquälereien von Zeugen, die bei der Polizei anrufen.

Die Beamten prüfen, ob und in welchem Maße ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt. Sie arbeiten dabei eng mit dem Amt für öffentliche Ordnung, dem Veterinäramt und der Staatsanwaltschaft Stuttgart zusammen.Ideal für die notwendige Zusammenarbeit mit Fachleuten und Vertretern anderer Einrichtungen und Behörden ist die Infrastruktur in der Landeshauptstadt: ein Regierungspräsidium, ein Amt für öffentliche Ordnung, der zoologische Garten Wilhelma mit all seinen Spezialisten in Bad Cannstatt, das Tierheim Botnang und das Chemische Veterinäruntersuchungsamt in Fellbach liegen gewissermaßen vor der Haustür – die Wege sind kurz.

Weniges ist so sehr mit Emotionen und subjektiven Sichtweisen beladen wie der Blick aufs Tier. Die Beamten der Ermittlungsgruppe Tierschutz halten sich bei ihrer Arbeit an die Gesetzeslage und sitzen gerade deshalb häufig zwischen allen Stühlen: Während die einen rasch von Tierquälerei sprechen und manchmal mehr von den Beamten der Ermittlungsgruppe Tierschutz erwarten, als das Gesetz zulässt, zeigen andere kein Verständnis, wenn die Polizei überhaupt einschreitet. Nicht immer ist Tierquälerei, was auf den ersten Blick wie Tierquälerei aussieht, nicht selten aber schaffen falsch verstandene Tierliebe, Ignoranz oder Gleichgültigkeit die Grundlage dafür.

Ein Nymphensittich hingegen mit nicht sachgerecht gestutzten Flugfedern war zwar durch die Prozedur nicht schöner geworden, er war aber auch nicht gequält worden. Das entscheidende Wort in solchen Fällen hat immer der Veterinär, der in die Ermittlungen einbezogen wird und das Tier untersucht. Selten kommen Fälle sadistischer oder perverser Tierquälerei ans Licht. Werden sie aber bekannt, werden sie verfolgt und kommen vor Gericht.

Schwere Fälle von Tierquälerei in den vergangenen Jahren

  • Nachbarn zeigen Wohnungsnachbarn an, deren Hund seine Notdurft im Treppenhaus verrichtet. Bei der Ãœberprüfung stellt sich heraus, dass die zehn Jahre alte Labrador-Hündin sich wegen ihres Ãœbergewichts nicht mehr auf den Beinen halten kann: statt regulärer 30 Kilogramm wiegt das Tier rund 60 Kilogramm. Ein Ergebnis falsch verstandener Tierliebe, die in dauerhafte Quälerei ausartet.
  • Eine Boa wird in ihrem Terrarium mehrere Tage mit einer Ratte als Futtervorrat allein gelassen. Da sie selbst offenbar keinen Hunger verspürt, wird sie im Laufe der Tage von ihrem hungrigen Lebendfutter an mehreren Stellen angefressen. Bei seiner Heimkehr glaubt der Besitzer, die Boa sei tot und entsorgt sie in der häuslichen Mülltonne. Eine Nachbarin findet das sich windende Reptil und ruft die Polizei. Die Schlange konnte nicht mehr gerettet werden und musste eingeschläfert werden.
  • Ein Mann hatte den Schäferhund seines Nachbarn in den Rücken geschossen, und den schwer verletzten Hund anschließend mit Mauersteinen beworfen, um seine Tat zu vertuschen. Der Hund wurde mit ausgeschlagenem Auge und schwersten Schädelverletzungen gefunden und in eine Tierklinik gebracht. Zunächst sah alles wie ein Unfall aus, erst beim Röntgen erkannten die Ärzte das in der Wirbelsäule steckende Projektil. Der Hund war nicht mehr zu retten und musste eingeschläfert werden. Der Nachbar geriet bei den Hundebesitzern in Verdacht. Konfrontiert mit dem Vorwurf und einem Durchsuchungsbeschluss wegen möglichen Waffenbesitzes gab er seine Tat zu. Gerichtsurteil: der Mann wurde zu einer Strafe von damals 15.000 Mark verurteilt.
  • Ein Rauhaardackel wird seinem Besitzer weggenommen. Der hatte das tumorkranke Tier mit vollkommen vereitertem Gebiss offensichtlich nicht tierärztlich behandeln lassen. Im Tierheim operiert der Tierarzt den Hund, entfernt den Tumor und muss ihm alle Zähne ziehen. Der Hund lebt seitdem im Tierheim Botnang.
  • Eine Rottweiler-Hündin wird am Tierheim in Botnang ausgesetzt. Sie hat Tumore am Gesäuge und leidet – ganz offensichtlich wurde die Hündin nicht tierärztlich behandelt. Die Rottweiler-Hündin wird operiert und seitdem im Tierheim gepflegt. Die Beamten der Ermittlungsgruppe Tierschutz ermitteln inzwischen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gegen den noch unbekannten Besitzer.

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