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Köln: Illegale Haltung von Kampfhunden; Landeshundegesetz wird ignoriert

Köln (aho) – In den letzten Monaten musste das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln viele illegal angeschaffte sogenannte „Kampfhunde“ sicherstellen, für deren Haltung die Besitzer keine Erlaubnis hatten. Die Stadt Köln nimmt dies zum Anlass, noch einmal auf das in Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2003 geltende Landeshundegesetz hinzuweisen.

Danach besteht ein Zuchtverbot für Hunde der Rassen Pitbullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier sowie Kreuzungen dieser Rassen.
Es gilt zudem ein bundesweites Einfuhrverbot. Für die Haltung dieser Hunde ist eine ordnungsbehördliche Erlaubnis erforderlich, an deren Erteilung der Gesetzgeber hohe Anforderungen stellt. Unabhängig von den persönlichen Eignungsvoraussetzungen des Hundehalters kann eine Haltungserlaubnis aus Gründen des öffentlichen Interesses grundsätzlich nur dann erteilt werden, wenn der Hund aus einem Tierheim oder einer gleichartigen Einrichtung übernommen wird.

Eine Erlaubnis für die Hundehaltung brauchen auch die Besitzer von Hunden der Rassen American Bulldog, Rottweiler, Alano, Dogo Argentino, Mastiff, Bullmastiff, Mastino Napolitano, Mastino Espagnol, Fila Brasileiro, Tosa Inu oder Kreuzungen dieser Rassen. Für diese Rassen besteht jedoch kein Zuchtverbot.
Nach dem Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen gilt ein genereller Anlein- und Maulkorbzwang für alle erlaubnispflichtigen Hunderassen. Weiterhin ergibt sich aus dem Gesetz die Verpflichtung, die Haltung großer Hunde, die ausgewachsen eine Schulterhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder ein Gewicht von 20 Kilogramm erreichen, bei der zuständigen Ordnungsbehörde anzuzeigen – unabhängig von der Hundesteueranmeldung. Auch hier stellt das Amt für öffentliche Ordnung bei Kontrollen regelmäßig fest, dass viele Hundehalter dieser Verpflichtung bislang nicht nachgekommen sind.

In Bereichen mit typischerweise erhöhtem Publikumsverkehr – beispielsweise Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche, Straßen, Plätze und Grünanlagen – sind alle Hunde, unabhängig von Rasse, Größe und Gewicht, angeleint zu führen. Ausgenommen von diesem generellen Leinenzwang sind lediglich die ausgewiesenen Hundefreilaufflächen.

2 Kommentare, Kommentar oder Ping

  1. D.S.

    Und wo bleiben DSH und die anderen „lieben“ Rassen.
    Es wird wirklich Zeit dass sich die Verantwortlichen mal mit den Beissstatistiken auseinandersetzen.

  2. Altdeutsche

    Bei solchen Kommentaren erkennt man immer die wahren Hundefreunde.

    Die Rasseliste hat ja noch nicht genug Rassen, solange die Hundehalter sich immer gegenseitig den „schwarzen Peter“ zuschieben, weil es ja viel „bösere“ Rassen gibt, solange wird auch keine Entwicklung für uns in eine positive Richtung laufen.

    Vielleicht sollte man sich eher mal fragen, warum es immernoch solche Probleme mit Listenhunden gibt, wenn doch seit Einführung des Gesetzes die meisten Hunde, die es damals gab schon eines natürlichen Todes gestorben sein müssten und einmal DIESE Halter zur Verantwortung ziehen, die nicht nur illegal diese Hunde halten, sondern die es auch noch zu solchen Vorfällen kommen lassen und weiter das negative Image schüren.

    Ich bin für einen generellen Hundeführerschein und zwar keinen, der von irgendwelchen nichtswissenden Behörden kommt, sondern einen in Zusammenarbeit mit den namhaften Kynologen und Hundetrainern in D.

Reply to “Köln: Illegale Haltung von Kampfhunden; Landeshundegesetz wird ignoriert”

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