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BgVV fordert zu sorgsamem Umgang mit Tierarzneimitteln auf

Neben anderen Institutionen hat sich die Weltgesundheitsorganisation, WHO, besorgt über die weltweite Entwicklung der Resistenzsituation gegenüber Antibiotika geäußert. Zu den Faktoren, die die Ausbildung von Resistenzen fördern, zählen in erster Linie die Überanwendung von Antibiotika in der Humanmedizin, aber auch der Einsatz von Antibiotika bei Tieren und Pflanzen wird als ergänzender Faktor diskutiert. Der Anteil der Veterinärmedizin an der Resistenzentwicklung in der Medizin ist schwer zu quantifizieren. Untersuchungen belegen aber einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Infektionen beim Menschen und resistenten Erregern vom Tier. Bedeutende therapeutische Alternativen zu den heute eingesetzten Antibiotika sind nicht in Sicht. Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, BgVV, fordert deshalb vorsorglich zu einem zurückhaltenden und sorgsamen Umgang mit Tierarzneimitteln und Futterzusatzstoffen auf.

In der Veterinärmedizin werden Antibiotika und antibiotisch wirksame Substanzen nicht nur zur Therapie, sondern auch zur Prophylaxe eingesetzt. In der Tierernährung dienen Futterzusatzstoffe außerdem der Wachstums- förderung. Gerade diese Anwendungsform stand in der Vergangenheit im Mittelpunkt der Kritik.

Im Hinblick auf eine mögliche Resistenzentwicklung hat das damalige Bundesgesundheitsamt bereits 1974 das Verbot des Einsatzes von Tetra- cyclinen als Futterzusatzstoffe in der Europäischen Gemeinschaft durchgesetzt.

1985 konnte das BGA erstmals mikrobiologische Kriterien für eine Beurteilung sogenannter Leistungsförderer verbindlich festschreiben. Sie sind in die 1987 in Kraft getretene „Europäische Leitlinie zur Beurteilung von Zusatzstoffen in der Tierernährung“ eingegangen. Danach müssen Wachstumsförderer vor der Zulassung auf ihr Resistenz- potential untersucht werden. Auch nach der Zulassung wird die Resistenzentwicklung beobachtet. Auf europäischer Ebene soll außerdem ein Resistenzmonitoring für alle Leistungsförderer mit antimikrobieller Wirkung durchgeführt werden. Substanzen, die vor Inkrafttreten der Leitlinien auf dem Markt waren, werden innerhalb der Europäischen Union ab 1998 nach den verschärften Kriterien überprüft. Zu diesen „Alt- substanzen“ gehörte das Glykopeptidantibiotikum Avoparcin, dessen Anwendung auf Empfehlung des BgVV durch den Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten im Januar 1996 in Deutschland verboten wurde. Seit April 1997 gilt das Verbot europaweit.

Nach Ansicht des BgVV ist der gesundheitliche Verbraucherschutz bei Anwendung der europäischen Leitlinien sichergestellt.

Ebenfalls kritisch beurteilt das BgVV den weit verbreiteten routine- mäßigen prophylaktischen Einsatz von Antibiotika im Bereich der Tierhaltung. Insbesondere aus der Anwendung von Fütterungsarzneimitteln in subtherapeutischen Dosen, wie dies z.B. bei der Eingliederung zugekaufter Tiere in den Bestand praktiziert wird, resultiert die Gefahr einer Resistenzselektion. Nach Ansicht des BgVV darf der prophylaktische Einsatz von Tierarzneimitteln auch nicht dazu dienen, Hygienemängel zu kompensieren.

Auch wenn grundsätzlich jeder Einsatz antimikrobiell wirksamer Substanzen in der Human- wie in der Veterinärmedizin zu einer Selektion resistenter Erreger führt, hat das Tier einen ethischen Anspruch auf Therapie durch den behandelnden Tierarzt. Antimikrobiell wirksame Arzneimittel müssen für die Behandlung der Tiere zur Verfügung stehen. Für den in die Diskussion eingebrachten Vorschlag, bestimmte Antibiotika der Anwendung in der Humanmedizin vorzubehalten, gibt es keine gesetzliche Grundlage. Nach Ansicht des BgVV sollten sogenannte Reserveantibiotika der Humanmedizin dennoch nur deutlich eingeschränkt als Tierarzneimittel angewendet werden, weil die Wirksamkeit einiger der wertvollsten Arznei- mittelgruppen in der Zukunft im Hinblick auf die Resistenzentwicklung nur dann gewährleistet werden kann, wenn die Grundsätze einer rationalen Anwendung antimikrobieller Substanzen allgemein berücksichtigt werden.

Im Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinär- medizin wird die Resistenzentwicklung im veterinärmedizinischen Bereich seit 1992 ständig beobachtet. Die Ergebnisse werden publiziert. Auf kritische Entwicklungen wird hingewiesen. Bei bedenklichen Resistenz- entwicklungen leitet das BgVV sogenannte Stufenplanverfahren für zugelassene Tierarzneimittel ein. Ein solches Verfahren läuft zur Zeit für Tetracycline.Maßnahmen können von Warnhinweisen über Anwendungseinschränkungen bis hin zum Widerruf der Zulassung reichen.

Darüber hinaus empfiehlt das BgVV für den Einsatz in der Veterinärmedizin und Tierernährung u.a. (die):

strenge Anwendung der bestehenden Zulassungsrichtlinien für Futter- mittelzusatzstoffe Verschreibung und Anwendung antimikrobiell wirksamer Substanzen nur von Tierärzten bessere Resistenz-Monitoring- systeme mit gezielter Information der Tierärzte

Aufnahme der Wachstumsförderer in das Resistenz-Monitoring

Definition von Bewertungskriterien für akzeptable und unakzeptable Resistenzraten antibiotische Behandlung nur nach vorheriger exakter Diagnostik und Sensitivitätsprüfung des Erregers Beschränkung der Anwendung sowie der Anwendungsdauer von Antibiotika auf das notwendige Minimum

Einsatz neuerer Antibiotika nur bei überzeugendem Nachweis eines therapeutischen Vorteils oder in schweren Notfällen

Diversifikation und Rotation bei der Anwendung von Antibiotika im Hinblick auf die Resistenzlage im Sinne einer „kalkulierten Chemotherapie“

prophylaktische Verabreichung von Antibiotika nur bei strenger Indikation und nicht als Ersatz für erforderliche Hygienemaßnahmen

generelle Zurückhaltung bei der Verschreibung antimikrobieller Substanzen für Massenbehandlungen Optimierung der Haltungs-und Hygieneverhältnisse in der Tierhaltung

verstärkte Aufklärung der Tierhalter über die Leistungsfähigkeit von Impfstoffen und Immunprophylaxeprogrammen

Aufklärung der Tierhalter über die Risiken des Einsatzes von Antibiotika

BgVV, 07/97, 14. April 1997

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